Kategorie: Internet-,Computerrecht |
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Frage: Telekom |
| Gefragt am 04.08.2010 18:34 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1019 |
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Mein Sohn, 19 Jahre, hat bisher bei seiner Mutter gelebt, und hatte dort seinen Internetanschluss, der natürlich auf den Namen seiner Mutter lautete. Er war aber der einzige Nutzer. Provider war bzw ist die Telekom. Die monatlichen Kosten belaufen sich auf ca 40 Euro |
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Beantwortet von Bernhard Müller (Profil ansehen)
Sehr geehrter Fragesteller,
es gibt einzelne Amtsgerichte, die im Umzug einen wichtigen Grund zur fristlosen Kündigung des alten Telefonvertrages/Internetvertrags sehen. Hier ist jedoch das Problem, dass der alte Anschluß nicht auf den Namen des Sohnes sondern auf den Namen der Mutter lautet und nicht die Mutter sondern der Sohn umzieht. Hier hätte nicht der Sohn sondern die Mutter den alten Vertrag kündigen müssen. Dass sie dies nicht getan hat, weil sie glaubte, der Sohn würde sich darum kümmern und dass die Mutter keinen eigenen Computer hat, ist ein unbeachtlicher Motivirrtum und berechtigt nicht zur außerordentlichen Kündigung des bisherigen Anschlusses. Einen Anspruch auf vorzeitige Beendigung des bisherigen Vertrags gibt es nicht. Daher war die Auskunft der Telekom rechtlich korrekt. Sie können der Telekom jedoch ankündigen, dass der neue Vertrag mit einem anderen preiswerteren Telefonanbieter geschlossen wird, wenn die Telekom nicht zur vorzeitigen Auflösung des alten Vertrags bereit ist. Denn wenn die Telekom wollte, könnte sie den alten Vertrag schon vor Ablauf des Jahres beenden. Sie ist nur nicht dazu verpflichtet. Mit freundlichen Grüßen Bernhard Müller Rechtsanwalt |
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