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Kategorie: Internet-,Computerrecht

Frage: Sonderkündigung

Gefragt am 30.05.2010 13:18 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1021
Bewertung: 5,0 (von 5 Sternen) Sonderkündigung , 5 von 5 bei 1 Bewertungen Ich habe am 30.03.1&1 einen Umzugsauftrag für Surf und Phone Flatrate erteilt. Zum neuen Anschluß am 18.05. Nun sagt 1&1 das bei der Telekom kein Port frei ist, und niemand sagen kann wann es mit dem neuen Anschluß klappt. Wie lange muss ich warten um ein Sonderkündig

Ich habe am 30.03.1&1 einen Umzugsauftrag für Surf und Phone Flatrate erteilt. Zum neuen Anschluß am 18.05.
Nun sagt 1&1 das bei der Telekom kein Port frei ist, und niemand sagen kann wann es mit dem neuen Anschluß klappt.
Wie lange muss ich warten um ein Sonderkündigungsrech zu haben? Besonders ärgerlich ist das man nur noch über Handy teuer telefonieren kann. Könnte ich eventuell nur die Internettelefonie kündigen und den Vertrag nur noch auf die DSL Flatrate weiterlaufen lassen?

Mit freundlichen Grüßen

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Antwort

Beantwortet von Danjel-Philippe Newerla (Profil ansehen)

Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage!
Nachfolgend möchte ich zu Ihren Fragen sehr gerne wie folgt Stellung nehmen:

Zu 1.) Könnte ich eventuell nur die Internettelefonie kündigen und den Vertrag nur noch auf die DSL Flatrate weiterlaufen lassen?

Dieses wird voraussichtlich leider nicht gehen. Ich gehe nach Ihrer Schilderung davon aus, dass sowohl die Internettelefonie als auch die DSL-Flatrate auf ein und demselben Vertrag beruhen, es also insgesamt lediglich ein Vertrag und nicht zwei separate Verträge über diese Leistungen geht.

Ein Vertrag ist grundsätzlich nur einheitlich kündbar. Das heißt entweder kündigen Sie den kompletten Vertrag oder der Vertrag bleibt in seiner Gesamtheit bestehen.

Es steht Ihnen natürlich frei mit dem Anbieter zu verhandeln um zu erreichen, dass dieser den Vertrag so angepasst, dass lediglich die DSL-Flatrate weiterläuft. Dieses wäre eine Vertragsänderung, die allerdings nur mit Zustimmung beider Vertragsparteien möglich ist.

Zu 2.) Wie lange muss ich warten um ein Sonderkündigungsrecht zu haben? Besonders ärgerlich ist das man nur noch über Handy teuer telefonieren kann.


Sie können vom Vertrag zurücktreten, sofern der Anbieter die vertraglich vereinbarte Leistung nicht erbringt/ erbringen kann und Sie diesem eine angemessene Frist zur Leistungserbringung gesetzt haben und für den Fall des erfolglosen Fristablaufs angekündigt haben, dass Sie dann vom Vertrag zurücktreten werden.

Sofern also der Anbieter Ihnen vertraglich zugesichert hat, dass er die Umschaltung zum 18.05. vornimmt, muss er sich auch daran halten. Sollte er sich ihrer nicht halten, so sollten Sie ihm eine angemessene Frist zur Erbringung der Leistung ( etwa 10-14 Tage) setzen und dann wie oben beschriebenen Verfahren.

Dass es im Endeffekt voraussichtlich an der Telekom und nicht an Ihrem Anbieter liegen wird, dass die Leistung nicht rechtzeitig erfolgen wird ist nicht von Bedeutung, sofern Ihnen der Anbieter die rechtzeitige Umschaltung zugesichert hat


Ich möchte Sie gerne noch abschließend auf Folgendes hinweisen:

Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Bei meiner Antwort handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes, die eine vollumfängliche Begutachtung des Sachverhalts nicht ersetzen kann. So kann nämlich durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen eine völlig andere rechtliche Beurteilung die Folge sein.

Ich hoffe, dass Ihnen meine Ausführungen geholfen haben. Bei Bedarf fragen Sie gerne nach.

Ich hoffe Ihre Frage zu ihrer Zufriedenheit beantwortet zu haben und wünsche Ihnen noch einen angenehmen Sonntagnachmittag !




Mit freundlichem Gruß von der Nordseeküste

Dipl.-Jur. Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt

Heilsbergerstr. 16
27580 Bremerhaven
kanzlei.newerla@web.de
Tel. 0471/3088132
Fax: 0471/57774

Nachfrage
Danke für die schnelle Antwort. 1&1 hat in der Umzugsbestätigung natürlich geschrieben das der Termin ein "Wunschtermin" ist , und es zu Terminänderungen kommen kann.
Sind sie damit an keine bestimmten Fristen gebunden, oder kann ich trotzdem nach ca. 2 wochen den Anschluss verlangen?

Vielen Dank und schöne Grüße aus den Wäldern von Witten.

Rückantwort
Sehr geehrter ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Nachfrage, die ich Ihnen sehr gerne wie folgt beantworten möchte:

Wie bereits gesagt, kommt es auf die vertragliche Vereinbarung an. Sofern Sie also keinen konkreten Termin vereinbart haben und insbesondere Terminänderungen Gegenstand Ihrer Absprache sind,sieht es natürlich schwierig für Sie aus, da man ihren Anbieter nicht auf einen bestimmten Tag festnageln kann.

Dies bedeutet natürlich nicht, dass die Anbieterinnen die Leistung für alle Ewigkeit vorenthalten kann. Sie müssen Ihrem Anbieter einen angemessenen Zeitraum Zeit für die Umschaltung lassen. Erst wenn der Zeitraum verstrichen ist, der normalerweise in solchen Fällen wie Ihrem Fall, normalerweise benötigt wird um eine solche Umschreibung vorzunehmen, könnten Sie eine Frist setzen und gegebenenfalls zurücktreten.

Wie lange dieser Zeitraum ist, wer für die Umschaltung benötigt wird,kann ich Ihnen leider nicht sagen, da es hier auch regionale Unterschiede gibt. Ich empfehle Ihnen daher bei einem örtlichen Verbraucherbund/ Verbraucherverband diesbezüglich nachzufragen. Dort wird man Ihnen bestimmt weiterhelfen können.


Ich hoffe Ihre Nachfrage zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet zu haben und wünsche Ihnen noch einen angenehmen Sonntagnachmittag und viel Erfolg in der Angelegenheit!

Mit freundlichem Gruß von der Nordseeküste

Dipl.-Jur. Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt

Heilsbergerstr. 16
27580 Bremerhaven
kanzlei.newerla@web.de
Tel. 0471/3088132
Fax: 0471/57774

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