Kategorie: Internet-,Computerrecht |
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Frage: Sonderkündigung |
| Gefragt am 30.05.2010 13:18 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1021 |
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Bewertung: 5,0 (von 5 Sternen)
Ich habe am 30.03.1&1 einen Umzugsauftrag für Surf und Phone Flatrate erteilt. Zum neuen Anschluß am 18.05. |
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Beantwortet von Danjel-Philippe Newerla (Profil ansehen)
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage! Nachfolgend möchte ich zu Ihren Fragen sehr gerne wie folgt Stellung nehmen: Zu 1.) Könnte ich eventuell nur die Internettelefonie kündigen und den Vertrag nur noch auf die DSL Flatrate weiterlaufen lassen? Dieses wird voraussichtlich leider nicht gehen. Ich gehe nach Ihrer Schilderung davon aus, dass sowohl die Internettelefonie als auch die DSL-Flatrate auf ein und demselben Vertrag beruhen, es also insgesamt lediglich ein Vertrag und nicht zwei separate Verträge über diese Leistungen geht. Ein Vertrag ist grundsätzlich nur einheitlich kündbar. Das heißt entweder kündigen Sie den kompletten Vertrag oder der Vertrag bleibt in seiner Gesamtheit bestehen. Es steht Ihnen natürlich frei mit dem Anbieter zu verhandeln um zu erreichen, dass dieser den Vertrag so angepasst, dass lediglich die DSL-Flatrate weiterläuft. Dieses wäre eine Vertragsänderung, die allerdings nur mit Zustimmung beider Vertragsparteien möglich ist. Zu 2.) Wie lange muss ich warten um ein Sonderkündigungsrecht zu haben? Besonders ärgerlich ist das man nur noch über Handy teuer telefonieren kann. Sie können vom Vertrag zurücktreten, sofern der Anbieter die vertraglich vereinbarte Leistung nicht erbringt/ erbringen kann und Sie diesem eine angemessene Frist zur Leistungserbringung gesetzt haben und für den Fall des erfolglosen Fristablaufs angekündigt haben, dass Sie dann vom Vertrag zurücktreten werden. Sofern also der Anbieter Ihnen vertraglich zugesichert hat, dass er die Umschaltung zum 18.05. vornimmt, muss er sich auch daran halten. Sollte er sich ihrer nicht halten, so sollten Sie ihm eine angemessene Frist zur Erbringung der Leistung ( etwa 10-14 Tage) setzen und dann wie oben beschriebenen Verfahren. Dass es im Endeffekt voraussichtlich an der Telekom und nicht an Ihrem Anbieter liegen wird, dass die Leistung nicht rechtzeitig erfolgen wird ist nicht von Bedeutung, sofern Ihnen der Anbieter die rechtzeitige Umschaltung zugesichert hat Ich möchte Sie gerne noch abschließend auf Folgendes hinweisen: Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Bei meiner Antwort handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes, die eine vollumfängliche Begutachtung des Sachverhalts nicht ersetzen kann. So kann nämlich durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen eine völlig andere rechtliche Beurteilung die Folge sein. Ich hoffe, dass Ihnen meine Ausführungen geholfen haben. Bei Bedarf fragen Sie gerne nach. Ich hoffe Ihre Frage zu ihrer Zufriedenheit beantwortet zu haben und wünsche Ihnen noch einen angenehmen Sonntagnachmittag ! Mit freundlichem Gruß von der Nordseeküste Dipl.-Jur. Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt Heilsbergerstr. 16 27580 Bremerhaven kanzlei.newerla@web.de Tel. 0471/3088132 Fax: 0471/57774
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