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Kategorie: Internet-,Computerrecht

Frage: Paypal Zalung für "Dienstleistung"

Gefragt am 27.04.2011 12:14 Uhr | Einsatz: € 75,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1034

Sehr gehrte Damen und Herren,

Ich habe auf einem privaten Erotikportal eine Dame kennengelernt. Wir haben in der Folgezeit cam2cam gegen Bezahlung per Paypal gemacht.
Bei der letzten Session habe ich versehentlich 700 euro anstatt 70 Euro versendet.
Dann habe ich erst gemerkt das das Geld auf ein Firmenkonto ging, vom Freund der Dame. Ich habe daraufhin nochmals per Mail gebeten eine nTeilbetrag zurückzusenden was nicht geschah. Danach habe ich Käuferschutz per Paypal beantragt.

Daraufhin kam es zum Schriftwechsel mit eindeutigem Erpressungsversuch (wie wäre es wenn Ihre Frau das wüsste...).

Nachdem der Konflikt bei Papyal durch mic hgeschlossen wurde, wurde die Gegenseite noch dreister und verlangt einen "Streitwert" und will angeblich Schadensersatzansprüche geltend machen, weil ich bei Paypal Käuferschutz beantragt hatte.
Ich muss dazusagen das ich immer vorgab das es nicht mein Paypal Konto ist von dem das Geld geschickt wurde, sondern das eines Freundes.

Ich will eigentlich nur meine Ruhe und fühle mich "erpresst".

Es steht meine Familie und die berufliche Existenz auf dem Spiel, wobei ich weder realen Sex mit der Dame hatte, noch mein Gesicht auf ggf. Webcamausschnitten zu sehen war.
GGf. liegen der Gegenseite Dialog ausschnitte aus dem Messenger vor.
Ich bin mit meinem richtigen Namen relativ leicht im Internet ausfindig zu machen......



Es geht mir nunmehr nicht um den zuviel bezahlten Betrag, sondern um die weitergehenden Forderungen (Streitwert etc.)

Den Wortwechsel entnehmen Sie bitte dem anhängenden Word-Dokument.

Nun meine Fragen:
- Wie würden Sie weiter vorgehen?
- ich traue der Gegenseite erhebliche krimminelle Energie zu.

Ich bitte um eine Stellungnahme wie Sie den Fall bewerten, danke

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Antwort

Beantwortet von Danjel-Philippe Newerla (Profil ansehen)

Sehr geehrter Ratsuchender,


vielen Dank für Ihre Anfrage.

Diese möchte ich Ihnen sehr gerne wie folgt beantworten:



Zunächst zur strafrechtlichen Seite. Die Gegenseite versucht offensichtlich die Durchsetzung rechtmäßiger Ansprüche von Ihnen dadurch zu unterbinden, dass sie Ihnen droht.

Dieses kann in der Tat als versuchte Erpressung oder zumindest versuchte Nötigung gewertet werden. Beides sind Straftaten.

Hier geht es aber offensichtlich um die zivilrechtliche Seite. Wenn ich Sie richtig verstanden habe war ein Preis von 70 € vereinbart.

Dementsprechend ist auch nur ein Vertrag über 70 € zustande gekommen. In diesem Fall hätte die Gegenseite auch zivilrechtlich keinen Anspruch , die übrigen 630 € zu behalten, so dass sie den Betrag wegen ungerechtfertigter Bereicherung gem. § 812 BGB zurückfordern könnten.

Schadensersatzansprüche kann ich hier nicht erkennen.

Ganz im Gegenteil: sofern nachweisbar lediglich 70 € vereinbart gewesen sind und sie aus Versehen 700 € eingegeben haben, haben Sie einen zivilrechtlichen Rückzahlungsanspruch und die Gegenseite macht sich durch ihr Verhalten gegebenenfalls sogar strafbar.

Sie sollten sich hier nicht unter Druck setzen lassen.

Meiner Einschätzung nach sollten Sie einen Rechtsanwalt vor Ort beauftragen. Die Druckmittel liegen nämlich eindeutig auf Ihrer Seite ( zumindest in rechtlicher Hinsicht).

Sobald die Gegenseite merkt, dass Sie sich nicht alles gefallen lassen, wird dieses voraussichtlich Eindruck erwecken. Sollte die Gegenseite nämlich ihre Androhungen wahrmachen, könnten Sie wiederum gegen die Gegenseite rechtliche Mittel ergreifen, was voraussichtlich für diese sehr teuer werden könnte.

Sollten Sie hier nachgeben würde die reelle Gefahr bestehen, dass man versucht Sie weiter zu erpressen.




Ich hoffe Ihnen eine erste rechtliche Orientierung ermöglicht zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg und alles Gute!

Ich möchte Sie gerne noch abschließend auf Folgendes hinweisen:

Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Bei meiner Antwort handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes, die eine vollumfängliche Begutachtung des Sachverhalts nicht ersetzen kann. So kann nämlich durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen eine völlig andere rechtliche Beurteilung die Folge sein.

Ich hoffe, dass Ihnen meine Ausführungen geholfen haben. Sie können natürlich gerne über die Nachfrageoption mit mir Verbindung aufnehmen.


Ich wünsche Ihnen noch einen angenehmen Mittwochnachmittag

Mit freundlichem Gruß von der Nordseeküste

Dipl.-Jur. Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt

Stresemannstr. 46
27570 Bremerhaven
kanzlei.newerla@web.de
Fax.0471/140244
Tel. 0471/140240

Nachfrage
Bitte noch eine Antwort:

Abgesehen von den 700 Euro, kann jemand nur aufgrund dessen das bei Paypal Käuferschutz beantragt wurde Schadensersatz-Ansprühe geltend machen?
(Berechnung eines Streitwerts etc wie erfolgt ist)
Dem Unternehmen ist ja wohl kaum ein Schaden entstanden nur weil ich bei Paypal Käuferschutz beantragt habe.


Werden bei Paypal auch die Dialoge für geschlossene Konflikte gespeichert (für eventuelle Verhandlungen) oder muss ich das beantragen,bzw ist das ratsam dies zu beantragen.

Danke!

Rückantwort
Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihren Nachtrag.

Theoretisch käme ein Schadensersatzanspruch dann infrage, wenn der Käuferschutz rechtswidrig aktiviert worden ist und hierdurch dem Verkäufer nachweisbar ein Schaden entstanden ist.

Nach ihrer Schilderung kann ich aber kein rechtswidriges Verhalten erkennen,da Sie den Käuferschutz offensichtlich erst nach Verweigerung der Rückzahlung durch die Gegenseite aktiviert haben.

Zudem müsse der Gegenseite überhaupt ein Schaden entstanden sein.

Dieses wäre höchstens dann denkbar,wenn das PayPal - Konto gesperrt worden ist und somit keine Transaktion mehr möglich gewesen wären für die Gegenseite.

Dieses wurde von der Gegenseite bislang auch nur behauptet und nicht erwiesen.

Ob die Dialoge für geschlossene Konflikte gespeichert sind, kann ich Ihnen leider nicht sagen. Bitte fragen Sie diesbezüglich einmal direkt bei PayPal nach.

Sicherheitshalber würde ich aber PayPal schnellstmöglich anschreiben und eine Herausgabe bzw. Zugänglichkachung des Schriftverkehrs verlangen.

Da die Gegenseite offensichtlich sehr viel Druck macht würde ich Ihnen bereits jetzt dringend empfehlen einen Rechtsanwalt vor Ort zu beauftragen.


Ich hoffe ihre Nachfrage zu ihrer Zufriedenheit beantwortet zu haben und wünsche Ihnen noch einen angenehmen Mittwochnachmittag und alles Gute!

Mit freundlichem Gruß von der Nordseeküste

Dipl.-Jur. Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt

Stresemannstr. 46
27570 Bremerhaven
kanzlei.newerla@web.de
Fax.0471/140244
Tel. 0471/140240

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