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Kategorie: Internet-,Computerrecht

Frage: Onlineauftrag bei Alice

Gefragt am 21.09.2009 20:30 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1027
Bewertung: 5,0 (von 5 Sternen) Onlineauftrag bei Alice , 5 von 5 bei 1 Bewertungen Sehr geehrte Damen und Herren, es geht um einen getätigten Onlineauftrag bei Alice. (Angebot AliceFun) Dort kann man bei Eingabe der Daten ein Häkchen setzen: "aufs widerrufsrecht verzichten" damit der Auftrag bzw. die Installation schneller statt findet. Nun ist es

Sehr geehrte Damen und Herren,

es geht um einen getätigten Onlineauftrag bei Alice.
(Angebot AliceFun)

Dort kann man bei Eingabe der Daten ein Häkchen setzen:

"aufs widerrufsrecht verzichten" damit der Auftrag bzw. die Installation schneller statt findet.

Nun ist es aber so:

Ich habe die Onlinebestellung nicht für mich gemacht, sondern einfach für meinen Bruder gemacht, ohne das der das wusste. Er war in der Zeit im Urlaub, wollte aber einen Anschluss. Nun hat er aber bereits ein Anschluss bei Kabel Deutschland. Also habe ich per Einschreiben innerhalb der Widerrufsfrist gekündigt.

Die Antwort von Alice war aber heute, das dies nicht geht, dadurch dass das Häkchen gesetzt wurde. Nach einem Telefonat hieß es, es könnte mit einer Sonderrechtlichen Kündigung klappen, in der mein Bruder nochmals schildert, das er es nicht persönlich war und nichts von wusste. Ich bin mir aber nicht sicher, ob dann diese Kündigung auch was bringt. Immerhin wurde das alles schon bereits im ersten Widerruf geschildert.

Wie gesagt war er es nicht, der den Auftrag online getätigt hat und ich bin der Meinung man muss doch irgendwie eine möglichkeit der Kündigung haben.

Vielen Dank für eine Antwort im Voraus.

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Antwort

Beantwortet von Danjel-Philippe Newerla (Profil ansehen)

Sehr geehrter Ratsuchender ,

vielen Dank zunächst für Ihre Anfrage!

Nachfolgend möchte ich gerne unter Berücksichtung des von Ihnen geschilderten Sachverhalts zu Ihrer Frage wie folgt Stellung nehmen:

Durch das einfache Setzen eines Häckchens kann man nicht wirksam auf das fernabsatzrechtliche Widerrufsrecht verzichten. Ein wirksamer Verzicht hat also niemals stattgefunden. Sicherlich könnte Ihr Bruder ein Sonderkündigungsrecht geltend machen, besser wäre es aber an dem bereits erklärten Widerruf festzuhalten. I

Insoweit würde sich empfehlen, dass Ihr Bruder Ihnen nachträglich den Vertragsschluß genehmigt, damit Sie wirksam für Ihren Bruder das Widerrufsrecht ausüben können.

In diesem Zusammenhang wäre es am sichersten zweigleisig zu verfahren. Sie sollten nochmals auf den von Ihnen erklärten Widerruf verweisen und zusätzlich (also hilfsweise) unter Vorlage einer entsprechenden schriftlichen Ermächtigung Ihres Bruders für ihn in seinem Namen den Widerruf erklären.

Ich möchte Sie gerne noch abschließend auf Folgendes hinweisen:

Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Bei meiner Antwort handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes, die eine vollumfängliche Begutachtung des Sachverhalts nicht ersetzen kann.

So kann nämlich durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen eine völlig andere rechtliche Beurteilung die Folge sein.

Ich hoffe, dass Ihnen meine Ausführungen geholfen haben. Sie können mich natürlich gerne im Rahmen der Nachfrageoption auf diesem Portal oder über meine E-Mail-Adresse mit mir Verbindung aufnehmen.

Auch stehe ich Ihnen sehr gerne für eine weitergehende Interessenvertretung zur Verfügung. Den hier im Forum geleisteten Erstberatungsbetrag würde ich Ihnen im Fall einer Beauftragung in voller Höhe anrechnen.

Ich wünsche Ihnen noch einen angenehmen Tag!


Mit freundlichem Gruß

Dipl.-jur. Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt

Heilsbergerstr. 16
27580 Bremerhaven
kanzlei.newerla@web.de
Tel. 0471/3088132
Fax 0471/3088316

Nachfrage
Vielen Dank erstmal für Ihre schnelle Antwort.
Es ist genau so wie ich es geschildert habe.

Also wir haben heute nochmals per Einschreiben und per Fax gekündigt (Sonderrechtliche Kündigung) mit den Verweis auf den bereits bestehenden Widerruf. Das habe ich doch richtig verstanden oder?

Mein Bruder hat selbt noch einmal ein Schreiben verfasst, indem er auch ankündigt das ich auch nochmal ein Schreiben verfassen werde und in seinem Namen kündige. Daraufhin habe ich auch widerrufen, falls mir da etwas aufgetischt wird.

Die Widerrufsfrist von 2 Wochen endet am Ende der Woche und ich hoffe alles geht gut.

Rückantwort
Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Nachfrage , die ich Ihnen sehr gerne wie folgt beantworten möchte:

Das mit der Kündigung unddem Hinweis auf den Widerruf haben Sie prima gemacht. Ideal wäre es, wenn Sie in dem Widerruf bzw. dem neuen Schreiben darauf hingewiesen haben, dass der Verzicht auf das Widerrufsrecht unwirksam war.

Auch sollte Ihr Bruder nochmal zusätzlich zu Ihrem Widerruf widerrufen , damit nicht gesagt werden kann, dass Sie nicht befugt wären für Ihren Bruder zu widerrufen. Da Sie aber noch bis Freitag Zeit haben nach Ihrer Schilderung, sollte alles reibungslos ablaufen.

Ich hoffe Ihre Nachfrage zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet zu haben und wünsche Ihnen in der Angelegenheit noch viel Erfolg und alles Gute!


Mit freundlichem Gruß

Dipl.-jur. Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt

Heilsbergerstr. 16
27580 Bremerhaven
kanzlei.newerla@web.de
Tel. 0471/3088132
Fax 0471/3088316

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