Kategorie: Internet-,Computerrecht |
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Frage: Onlineauftrag bei Alice |
| Gefragt am 21.09.2009 20:30 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1027 |
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Bewertung: 5,0 (von 5 Sternen)
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Beantwortet von Danjel-Philippe Newerla (Profil ansehen)
Sehr geehrter Ratsuchender ,
vielen Dank zunächst für Ihre Anfrage! Nachfolgend möchte ich gerne unter Berücksichtung des von Ihnen geschilderten Sachverhalts zu Ihrer Frage wie folgt Stellung nehmen: Durch das einfache Setzen eines Häckchens kann man nicht wirksam auf das fernabsatzrechtliche Widerrufsrecht verzichten. Ein wirksamer Verzicht hat also niemals stattgefunden. Sicherlich könnte Ihr Bruder ein Sonderkündigungsrecht geltend machen, besser wäre es aber an dem bereits erklärten Widerruf festzuhalten. I Insoweit würde sich empfehlen, dass Ihr Bruder Ihnen nachträglich den Vertragsschluß genehmigt, damit Sie wirksam für Ihren Bruder das Widerrufsrecht ausüben können. In diesem Zusammenhang wäre es am sichersten zweigleisig zu verfahren. Sie sollten nochmals auf den von Ihnen erklärten Widerruf verweisen und zusätzlich (also hilfsweise) unter Vorlage einer entsprechenden schriftlichen Ermächtigung Ihres Bruders für ihn in seinem Namen den Widerruf erklären. Ich möchte Sie gerne noch abschließend auf Folgendes hinweisen: Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Bei meiner Antwort handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes, die eine vollumfängliche Begutachtung des Sachverhalts nicht ersetzen kann. So kann nämlich durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen eine völlig andere rechtliche Beurteilung die Folge sein. Ich hoffe, dass Ihnen meine Ausführungen geholfen haben. Sie können mich natürlich gerne im Rahmen der Nachfrageoption auf diesem Portal oder über meine E-Mail-Adresse mit mir Verbindung aufnehmen. Auch stehe ich Ihnen sehr gerne für eine weitergehende Interessenvertretung zur Verfügung. Den hier im Forum geleisteten Erstberatungsbetrag würde ich Ihnen im Fall einer Beauftragung in voller Höhe anrechnen. Ich wünsche Ihnen noch einen angenehmen Tag! Mit freundlichem Gruß Dipl.-jur. Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt Heilsbergerstr. 16 27580 Bremerhaven kanzlei.newerla@web.de Tel. 0471/3088132 Fax 0471/3088316
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