Kategorie: Internet-,Computerrecht |
|---|
Frage: Nicht jugendfreie Inhalte auf Internetseiten |
| Gefragt am 15.06.2009 16:41 Uhr | Einsatz: € 15,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1024 |
|
Bewertung: 3,3 (von 5 Sternen)
Sehr geehrte Damen und Herren, |
Klicken Sie hier und fragen Sie einen Rechtsanwalt zum Thema Internet-,Computerrecht!
| Antwort |
|---|
|
Beantwortet von Dr. Lars Nozar (Profil ansehen)
Hallo, bitte beachten Sie vorab, dass es fast täglich neue Urteile und Rechtsansichten aus der Rechtsprechung gibt.
Sieht man ins Telemediengesetz steht in Paragraf 10 klar, dass Diensteanbieter unverzüglich rechtswidrige Inhalte entfernen oder den Zugang dazu sperren müssen, sobald sie davon Kenntnis erlangt haben. Nicht vorher. Jedoch ist es eine Frage der Zeit, bis auch Internetagenturen und gar Serverbetreiber in die Haftung geraten. Von daher bitte eher sehr vorsichtig sein und alles rechtlich prüfen. Schnell ist der Staatsanwalt im Hause und beschlagnahmt PC`s etc. Aus anwalticher Sicht sollten die Zugangskontrollen daher so streng wie möglich sein. Oder wollen Sie, dass Kinder dort bloggen ? Ohne strenge Kontrollen können Sie das nicht verhindern. Und dies wird Ihnen zum Nachteil gereichen können. Von daher sehe ich Sie auch als Agentur in der Haftung. Hierzu sollten Sie den Vertrag mit dem Betreiber einer ganz besonderen anwaltlichen Prüfung unterziehen. Nur sicherheitshalber... . Gruss
Nachfrage Rückantwort |
Klicken Sie hier und fragen Sie einen Rechtsanwalt zum Thema Internet-,Computerrecht!
| Bewertung | ||
|---|---|---|
| 3. Wie empfehlenswert ist der Rechtsanwalt? |
|
3,0 |
| 2. Wie bewerten Sie die Reaktionszeit des Rechtsanwalts? |
|
5,0 |
| 1. Wie hilfreich war die Antwort des Rechtsanwalts? |
|
2,0 |
