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Kategorie: Internet-,Computerrecht

Frage: Nicht jugendfreie Inhalte auf Internetseiten

Gefragt am 15.06.2009 16:41 Uhr | Einsatz: € 15,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1024
Bewertung: 3,3 (von 5 Sternen) Nicht jugendfreie Inhalte auf Internetseiten , 3.3 von 5 bei 1 Bewertungen Sehr geehrte Damen und Herren, wir als Internetagentur betreuen eine Internetseite. Unter anderem besitzt diese Internetseite ein Gästebuch, welches dazu genutzt wird sich gegenseitig nicht jugendfreie/ pornografische Botschaften zu übermitteln. Diese Botschaften sind erwünscht, da

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir als Internetagentur betreuen eine Internetseite. Unter anderem besitzt diese Internetseite ein Gästebuch, welches dazu genutzt wird sich gegenseitig nicht jugendfreie/ pornografische Botschaften zu übermitteln. Diese Botschaften sind erwünscht, da Sie zum Geschäft der Firma gehören.

Jetzt zu meiner Frage:
1. Müssen diese Inhalte auf besondere Art und Weise vor dem Zugriff Minderjähriger geschützt werden? Im Moment schalten wir eine Seite vor, auf der der Besucher ausdrücklich genehmigen muß, dass er über 18 Jahre alt ist.
Reicht das aus, oder müssen wir eine sehr aufwendige Kreditkartenüberprüfung / Personalausweisüberprüfung durchführen?

2. Wer wäre haftbar? Der Seitenbetreiber, die Gästebuchschreiber, oder vielleicht sogar wir als Agentur?

Vielen Dank für die Beantwortung.

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Antwort

Beantwortet von Dr. Lars Nozar (Profil ansehen)

Hallo, bitte beachten Sie vorab, dass es fast täglich neue Urteile und Rechtsansichten aus der Rechtsprechung gibt.
Sieht man ins Telemediengesetz steht in Paragraf 10 klar, dass Diensteanbieter unverzüglich rechtswidrige Inhalte entfernen oder den Zugang dazu sperren müssen, sobald sie davon Kenntnis erlangt haben. Nicht vorher.
Jedoch ist es eine Frage der Zeit, bis auch Internetagenturen und gar Serverbetreiber in die Haftung geraten.
Von daher bitte eher sehr vorsichtig sein und alles rechtlich prüfen. Schnell ist der Staatsanwalt im Hause und beschlagnahmt PC`s etc. Aus anwalticher Sicht sollten die Zugangskontrollen daher so streng wie möglich sein. Oder wollen Sie, dass Kinder dort bloggen ? Ohne strenge Kontrollen können Sie das nicht verhindern. Und dies wird Ihnen zum Nachteil gereichen können.
Von daher sehe ich Sie auch als Agentur in der Haftung. Hierzu sollten Sie den Vertrag mit dem Betreiber einer ganz besonderen anwaltlichen Prüfung unterziehen. Nur sicherheitshalber... .
Gruss

Nachfrage
Vielen Dank für Ihre rasche Antwort.

Ich habe mich glaube ich etwas missverständlich ausgedrückt:

Bei den Gästebucheinträgen handelt es sich nicht um verbotenes Material . Rechtsradikale Äußerungen oder kinderpornographisches Material würde natürlich sofort entfernt werden.

Die Äußerungen in dem Gästebuch sind vielmehr erotische Phantasien welche zum Teil pornografisch angehaucht sind.

Sieht die Sachlage da genau so aus?
Oder sind pornografische Inhalte grundsätzlich verboten? Dann dürfte man jedoch auch keine pornografischen DVD's aus der Videothek ausleihen...

Ich denke das das Gästebuch grundsätzlich nicht illegal ist. Das Problem ist doch vielmehr der Jugendschutz und wie man diesen gewährleisten kann / muss.

Vielen Dank.

Rückantwort
Hallo, genau so ist es. Die Grenze zur Pornographie und zum gesetzlichen Jugendschutz ist aber fließend. Sie sollten immer - zur eigenen Absicherung - ein Auge drauf werfen und ein sicheres Vertragswerk im Hintergrund haben... . Und hier werden Sie ohne anwaltliche Hilfe nicht weiter kommen. Dieser kann ihnen dann ein maßgeschneidertes Programm der Rechtssicherheit entwickeln. Den Rahmen dieses Frageforums würde eine Antwort im jeden Detail sprengen. Auch, weil Verträge ausgewertet und gegebenenfalls entwickelt werden müssten.

Wenn Sie uns beauftragen wollen, finden Sie uns unter www.nozar.eu.

Dann müssten die bestehenden Verträge geprüft werden etc. Sicherlich wird Ihnen aber auch jeder andere, erfahrene Kollege helfen können.

Gruss in den Abend.

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