Kategorie: Internet-,Computerrecht |
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Frage: Internetauftrit |
| Gefragt am 19.07.2009 19:36 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1019 |
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Ich habe eine Abmahnung erhalten zu folgendem Sachverhalt. |
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Beantwortet von Danjel-Philippe Newerla (Profil ansehen)
Sehr geehrter Ratsuchender,
Vielen Dank zunächst für Ihre Anfrage! Nachfolgend möchte ich gerne unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie Ihrer Sachverhaltsschilderung zu Ihren Fragen wie folgt Stellung nehmen: Leider lässt sich aus der Ferne nicht abschließend beurteilen, ob die Abmahnung und somit die Kostenforderung gerechtfertigt sind. Zumindest sind die 1657.- € korrekt bei einem durchschnittlichen Gebührenwert von 1,3 aus den 50.000.-€ errechnet. Es müsste aber zunächst Einsicht in die Abmahnung und Ihr E-Bay-Angebot genommen werden, um zu beurteilen, ob die Höhe von 50.000.- € als Streitwert gerechtfertigt ist. Sehr oft werden die Streitwerte auch bewusst überzogen hoch angesetzt. Dies ließe sich aber erst nach der Prüfung der Abmahnung feststellen. Selbst falls die Abmahnung dem Grunde nach gerechtfertigt sein sollte, kann der geforderte Betrag mittels eines Rechtsanwalts oft noch deutlich herunter gehandelt werden. Sehr gerne wäre meine Kanzlei Ihnen bei der Verteidigung gegen die Abmahnung behilflich. Im Falle einer Beauftragung würde ich Ihnen den hier geleisteten Erstberatungsbetrag in voller Höhe anrechnen. Ich hoffe Ihnen eine erste rechtliche Orientierung ermöglicht zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg und alles Gute! Ich möchte Sie gerne noch abschließend auf Folgendes hinweisen: Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Bei meiner Antwort handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes, die eine vollumfängliche Begutachtung des Sachverhalts nicht ersetzen kann. So kann nämlich durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen eine völlig andere rechtliche Beurteilung die Folge sein. Ich hoffe, dass Ihnen meine Ausführungen geholfen haben. Sie können mich natürlich gerne im Rahmen der Nachfrageoption auf diesem Portal oder über meine E-Mail-Adresse mit mir Verbindung aufnehmen. Ich wünsche Ihnen noch einen schönen restlichen Sonntagabend! Mit freundlichem Gruß Dipl.-Jur. Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt Heilsbergerstr. 16 27580 Bremerhaven kanzlei.newerla@web.de Tel. 0471/3088132 Fax: 0471/3088316 |
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