Kategorie: Internet-,Computerrecht |
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Frage: Evaluierungslizenz |
| Gefragt am 30.12.2011 15:12 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1022 |
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Sehr geehrte Damen und Herren, |
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Beantwortet von Danjel-Philippe Newerla (Profil ansehen)
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage . Diese möchte ich sehr gerne wie folgt beantworten: Nach ihrer Schilderung dürfen sie die Software nur zu Zwecken einer Evaluierung also zu Testzwecken benutzen. Hierbei dürfen sie grundsätzlich lediglich die Funktionsweise der Software testen gegebenenfalls auch durch Mitarbeiter. Der kommerzielle Einsatz der Software durch einen anschließenden Verkauf der entsprechenden Produkte geht aber weit über eine Evaluierung hinaus. Sie dürfen also ihr Vorhaben so leider nicht ohne Rücksprache mit dem Lizenzinhaber durchführen. Sie sollten und müssen also den Lizenzinhaber vorher um Erlaubnis fragen. Ich hoffe Ihnen eine erste rechtliche Orientierung ermöglicht zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg und alles Gute! Ich möchte Sie gerne noch abschließend auf Folgendes hinweisen: Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Bei meiner Antwort handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes, die eine vollumfängliche Begutachtung des Sachverhalts nicht ersetzen kann. So kann nämlich durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen eine völlig andere rechtliche Beurteilung die Folge sein. Ich hoffe, dass Ihnen meine Ausführungen geholfen haben. Sie können natürlich gerne über die Nachfrageoption mit mir Verbindung aufnehmen. Ich wünsche Ihnen noch einen angenehmen Freitagnachmittag! Mit freundlichem Gruß von der Nordseeküste Dipl.-Jur. Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt |
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