Kategorie: Internet-,Computerrecht |
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Frage: Bildrechte an Silhouetten |
| Gefragt am 20.09.2009 22:21 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1023 |
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Beantwortet von Danjel-Philippe Newerla (Profil ansehen)
Sehr geehrter Ratsuchender ,
vielen Dank zunächst für Ihre Anfrage! Nachfolgend möchte ich gerne unter Berücksichtung des von Ihnen geschilderten Sachverhalts zu Ihrer Frage wie folgt Stellung nehmen: Die von Ihnen dargestellte Vorgehensweise, also das Abbilden einer Silhouette eines urheberrechtlich geschützten Fotos/grafische Darstellung ohne Zustimmung des Berechtigten ist in rechtlicher Hinsicht höchst bedenklich und kann grundsätzlich, insbesondere wenn die Erkennbarkeit des Originals unverkennbar ist, was eine Frage des Einzelfalls ist,urheberechtliche Schadensersatz- sowie Unterlassungsansprüche („Stichwort „Abmahnung“) nach sich ziehen. In diesem Sinne hat in ähnlichem Zusammenhang etwa das Landgericht Berlin entschieden (LG Berlin, Beschluss vom 22.08.2006, Az.: 9 W 114/06). Diesem Urteil ist die Wertung zu entnehmen, dass der Urheber eines Fotos grundsätzlich auch die Urheberechte an der entsprechenden Silhouette dieses Fotos hat. Ich möchte Sie gerne noch abschließend auf Folgendes hinweisen: Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Bei meiner Antwort handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes, die eine vollumfängliche Begutachtung des Sachverhalts nicht ersetzen kann. So kann nämlich durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen eine völlig andere rechtliche Beurteilung die Folge sein. Ich hoffe, dass Ihnen meine Ausführungen geholfen haben. Sie können mich natürlich gerne im Rahmen der Nachfrageoption auf diesem Portal oder über meine E-Mail-Adresse mit mir Verbindung aufnehmen. Auch stehe ich Ihnen sehr gerne für eine weitergehende Interessenvertretung zur Verfügung. Den hier im Forum geleisteten Erstberatungsbetrag würde ich Ihnen im Fall einer Beauftragung in voller Höhe anrechnen. Ich wünsche Ihnen noch einen angenehmen Tag! mit freundlichem Gruß Dipl.-jur. Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt Heilsbergerstr. 16 27580 Bremerhaven kanzlei.newerla@web.de Tel. 0471/3088132 Fax 0471/3088316 |
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