Kategorie: Internet-,Computerrecht |
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Frage: Artikelbeschreibung wurde kopiert |
| Gefragt am 20.12.2009 22:50 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1023 |
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Bewertung: 5,0 (von 5 Sternen)
Ich habe soeben entdeckt das ein Konkurent meine Artikelbeschreibung von meiner Webseite www.Textilecke.de kopiert hat. |
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Beantwortet von Danjel-Philippe Newerla (Profil ansehen)
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank zunächst für Ihre Anfrage! Nachfolgend möchte ich gerne unter Berücksichtung des von Ihnen geschilderten Sachverhalts zu Ihrer Frage wie folgt Stellung nehmen: In Ihrem Fall könnte Ihr Urheberrecht an den von Ihnen formulierten Texten verletz sein. Hierzu müssten die von Ihnen beschriebenen Texte zu Ihren Gunsten urheberrechtlich geschützt sein. In diesem Zusammenhang ist zu bedenken, dass nicht jeder Text urheberrechtlich geschützt. Damit der betreffende Text urheberrechtlich geschützt sein kann, muss er eine so genannte "Schöpfungshöhe" aufweisen. Dies ist nach der Rechtsprechung im Einzelfall zu bewerten. Anhaltspunkte sind insoweit eine hohe Individualität und Einzigartigkeit eines Textes, Phantasie und Gestaltungskraft. Dies liegt nach Ihrer Schilderung vor, so dass von einem Urheberschutz zu Ihren Gunsten ausgegangen werden kann. Sie müssten gegebenenfalls dieses Urheberecht (und vor allem dass Sie das ältere Recht hieran haben) beweisen können. Hierzu könnten beispielsweise Zeugen dienen, die bezeugen können, seit wann Sie die betreffenden Texte verwenden. Gegebenenfalls lässt sich die Urheberschaft auch noch auf technischem Wege nachvollziehen. Aufgrund der Urheberechtsverletzung stehen Ihnen grundsätzlich Schadensersatz- und Unterlassungsansprüche (Stichwort „Abmahnung“) gegenüber dem Urheberechtsverletzer zu. Sofern Sie beabsichtigen gegen die Urheberechtsverletzung vorzugehen, würde Ihnen meine Kanzlei insoweit sehr gerne behilflich sein. Im Falle einer Beauftragung würde ich Ihnen den hier geleisteten Erstberatungsbetrag in voller Höhe anrechnen. Bei Interesse können Sie sich sehr gerne an meine unten angegebene E-Mailadresse wenden, damit ich Ihnen ein unverbindliches Angebot zukommen lassen kann. Ich möchte Sie gerne noch abschließend auf Folgendes hinweisen: Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Bei meiner Antwort handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes, die eine vollumfängliche Begutachtung des Sachverhalts nicht ersetzen kann. So kann nämlich durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen eine völlig andere rechtliche Beurteilung die Folge sein. Ich hoffe, dass Ihnen meine Ausführungen geholfen haben. Sie können mich natürlich gerne im Rahmen der Nachfrageoption auf diesem Portal oder über meine E-Mail-Adresse mit mir Verbindung aufnehmen. Ich wünsche Ihnen noch einen angenehmen Montagmorgen und einen guten Wochenstart Mit freundlichem Gruß Dipl.-Jur. Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt Heilsbergerstr. 16 27580 Bremerhaven kanzlei.newerla@web.de Tel. 0471/3088132 Fax. 0471/57774 |
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