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Kategorie: Internet-,Computerrecht

Frage: Artikelbeschreibung wurde kopiert

Gefragt am 20.12.2009 22:50 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1023
Bewertung: 5,0 (von 5 Sternen) Artikelbeschreibung wurde kopiert , 5 von 5 bei 1 Bewertungen Ich habe soeben entdeckt das ein Konkurent meine Artikelbeschreibung von meiner Webseite www.Textilecke.de kopiert hat. Link zu meiner Artikelbeschreibung : http://www.textilecke.de/products/Tischdecken/Eckig-110x110-cm/Tischdecke-Damast-Marmor-110x110-cm-Eckig-in-Weiss.html Link zum Konku

Ich habe soeben entdeckt das ein Konkurent meine Artikelbeschreibung von meiner Webseite www.Textilecke.de kopiert hat.

Link zu meiner Artikelbeschreibung :

http://www.textilecke.de/products/Tischdecken/Eckig-110x110-cm/Tischdecke-Damast-Marmor-110x110-cm-Eckig-in-Weiss.html

Link zum Konkurenten :

http://cgi.ebay.de/Tischdecke-Damast-MARMOR-eckig-130x220cm-bordeaux-NEU_W0QQitemZ270495809537QQcmdZViewItemQQptZDE_Haus_Garten_Heimtextilien_Tischw%C3%A4sche?hash=item3eface8001

Ich finde es wirklich sehr dreist, da sogar die Wörter die ich FETT geschrieben habe auch übernommen wurden. Es war wirklich viel Arbeit um geeignete Texte für meine Artikel zu verfassen .

Welche Rechte stehen mir hier zu, und wie kann ich im Notfall beweisen das die Texte von mir erstellt wurden ?

Folgender Abschnitt wurde 1:1 kopiert :

Bügelfrei

Die Tischdecke muss lediglich nach dem ersten auspacken einmalig freigebügelt werden , danach werden Sie Ihr Bügeleisen für diese nicht mehr benötigen . Es handelt sich hierbei um eine wirklich bügelfreie Tischdecke .

Fleckenabweisend

Sie erwerben eine wirklich fleckenabweisende Tischdecke für die selbst Kaffee, Tee und Rotweinflecken kein Problem darstellen . Kleinere Flecken wie z.B. Marmelade usw. können Sie direkt mit einem Tuch abwischen , danach ist die Tischdecke wieder wie frisch .

Schnelltrocknend

Nachdem Sie die robuste Tischdecke gewaschen haben , ist diese in kürzester Zeit wieder einsatzbereit und wieder ein toller Blickfang .

Pflegeleicht

Da es sich bei diesem Produkt um eine waschmaschinengeignete Tischdecke handelt, können Sie diese problemlos bei bis zu 40° waschen und anschließend einfach trocknen lassen .

Viele Grüße aus Heddesheim

Haksal

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Antwort

Beantwortet von Danjel-Philippe Newerla (Profil ansehen)

Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank zunächst für Ihre Anfrage!

Nachfolgend möchte ich gerne unter Berücksichtung des von Ihnen geschilderten Sachverhalts zu Ihrer Frage wie folgt Stellung nehmen:

In Ihrem Fall könnte Ihr Urheberrecht an den von Ihnen formulierten Texten verletz sein. Hierzu müssten die von Ihnen beschriebenen Texte zu Ihren Gunsten urheberrechtlich geschützt sein.

In diesem Zusammenhang ist zu bedenken, dass nicht jeder Text urheberrechtlich geschützt. Damit der betreffende Text urheberrechtlich geschützt sein kann, muss er eine so genannte "Schöpfungshöhe" aufweisen. Dies ist nach der Rechtsprechung im Einzelfall zu bewerten. Anhaltspunkte sind insoweit eine hohe Individualität und Einzigartigkeit eines Textes, Phantasie und Gestaltungskraft.

Dies liegt nach Ihrer Schilderung vor, so dass von einem Urheberschutz zu Ihren Gunsten ausgegangen werden kann. Sie müssten gegebenenfalls dieses Urheberecht (und vor allem dass Sie das ältere Recht hieran haben) beweisen können.

Hierzu könnten beispielsweise Zeugen dienen, die bezeugen können, seit wann Sie die betreffenden Texte verwenden. Gegebenenfalls lässt sich die Urheberschaft auch noch auf technischem Wege nachvollziehen.

Aufgrund der Urheberechtsverletzung stehen Ihnen grundsätzlich Schadensersatz- und Unterlassungsansprüche (Stichwort „Abmahnung“) gegenüber dem Urheberechtsverletzer zu.

Sofern Sie beabsichtigen gegen die Urheberechtsverletzung vorzugehen, würde Ihnen meine Kanzlei insoweit sehr gerne behilflich sein. Im Falle einer Beauftragung würde ich Ihnen den hier geleisteten Erstberatungsbetrag in voller Höhe anrechnen. Bei Interesse können Sie sich sehr gerne an meine unten angegebene E-Mailadresse wenden, damit ich Ihnen ein unverbindliches Angebot zukommen lassen kann.


Ich möchte Sie gerne noch abschließend auf Folgendes hinweisen:

Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Bei meiner Antwort handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes, die eine vollumfängliche Begutachtung des Sachverhalts nicht ersetzen kann.

So kann nämlich durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen eine völlig andere rechtliche Beurteilung die Folge sein.

Ich hoffe, dass Ihnen meine Ausführungen geholfen haben. Sie können mich natürlich gerne im Rahmen der Nachfrageoption auf diesem Portal oder über meine E-Mail-Adresse mit mir Verbindung aufnehmen.


Ich wünsche Ihnen noch einen angenehmen Montagmorgen und einen guten Wochenstart
Mit freundlichem Gruß

Dipl.-Jur. Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt

Heilsbergerstr. 16
27580 Bremerhaven
kanzlei.newerla@web.de
Tel. 0471/3088132
Fax. 0471/57774

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