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AGBs gueltig?

Gefragt am 12.05.2011
14:19 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3571

 

Twago ist eine Online-Platform mit Projektvermittlungsfunktion.
In ihren AGB's steht drin, dass Dienstleister einen prozentualen Anteil des Auftragswertes an Twago abgeben muessen (je nach Mitgliedsstatus). Auch fuer alle Folgeauftraege innerhalb der folgenden 12 Monate.

http://www.twago.de/static/tos#7 - §7.4

Es geht ja hier nicht um vorhandenes Know-How, dass von der Konkurrenz verwendet werden koennte. Sind solche AGB's ueberhaupt rechtskraeftig?

Kann ausser einer Mitgliedskuendigung schlimmeres auf einen zukommen, wenn man diesen Teil der AGB's missachtet?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 12.05.2011
14:19 Uhr
Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla Beantwortet am 12.05.2011
14:46 Uhr

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Beantwortet am 12.05.2011 14:46 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3571

Antwort von Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla (Frage zu Internet-,Computerrecht)

Sehr geehrter Ratsuchender,


vielen Dank für Ihre Anfrage .
Diese möchte ich sehr gerne wie folgt beantworten:


1.Sind solche AGB's ueberhaupt rechtskraeftig?


Wenn ich Sie richtig verstehe richtet sich diese Plattform nicht an Verbraucher, sondern an Unternehmer.

Wenn ich die weiteren richtig verstehe werden Aufträge direkt über die Plattform generiert.

Es handelt sich also hier um eine Art Provision.

Dieses ist meiner Einschätzung nach grundsätzlich wirksam und auch durchaus üblich ...



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