Kategorie: Insolvenzrecht |
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Frage: Zugriffsrecht bei Gütertrennung im Insolvenzfall |
| Gefragt am 09.06.2009 17:02 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1020 |
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Stichpunkte: 1971 Heirat, keine Gütertrennung |
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Beantwortet von Dr. Lars Nozar (Profil ansehen)
Hallo. Leider kann ich die Frage nur mit einem klaren JA beantworten. Die Bank ist hiernach gesichert. Dennoch sollten Sie die Grundschulderklärung im Detail durch einen Anwalt prüfen lassen. Nicht selten sind Bank AGB höchstrichterlich für unwirksam erklärt worden. Ich hoffe trotz der negativen Info geholfen zu haben.
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