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Privat Schulden

Gefragt am 25.11.2009
11:33 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 3817 | Bewertung 5/5

 

Ich habe die Verjärungsfrist der Zinsen von meinen Schulden aus dem Jahr 1995 geltend gemacht.
Ein Anwalt schreibt mir jetzt: Wir teilen Ihnen mit das die Zinsen gemäss § 197 BGB nach altem Recht bis 31,12.2001 nach 4 Jahren verjähren. Da der Titel von 1995 ist, kommt hier das alte Recht zur Anwendung.

Andere Inkasso haben die Zinsen aber nur von den letzten 4 Jahren berechnet.

Können Sie mir da bitte weiterhelfen!

Danke

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 25.11.2009
11:33 Uhr
 Andreas Scholz Andreas Scholz Beantwortet am 25.11.2009
12:06 Uhr

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Beantwortet am 25.11.2009 12:06 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 3817 | Bewertung 5/5

Antwort von Andreas Scholz (Frage zu Insolvenzrecht)

Sehr geehrter Fragesteller,

Zinsansprüche verjähren grundsätzlich nach drei Jahren. Beginn der Verjährung ist der Ablauf des Jahres, in dem der Zinsanspruch entstanden ist, §§ 195, 199 BGB. Daher brauchen Sie keine Zinsen zahlen, die vor dem 1 ...



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