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Pfändung trotz Inso

Gefragt am 26.08.2009
18:29 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 3879 | Bewertung 5/5

 

Folgende Situation.

SEIT 07/2007 Regelinsolvenzverfahren

Neue Schulden i.H.v. ca 400,- in 2008 entstanden, dadurch das die private Zusatzversicherung nicht gedeckt hat.
GV hat EV abgenommen und Gläubiger hat jetzt PfÜberweisungsbeschluss beantragt und heute wurde dieser per GV an mich zugestellt.
Ich bin verheiratet habe 1 Kind zu hause und 1 Kind dem ich Unterhalt 199,- Euro bezahle. Es liegt KEINE Pfändung des Insoverwalters beim Arbeitg. vor da ich die Pfändbaren beträge immer selbst überweise. (Reiche Lohn und Gehaltsabrechnung immer ein). Was mache ich jetzt kann ich den Beschluss anfechten oder kann ich was anderes dagegen tun. (Ich weiss das die Forderung nicht unter die Insolvenzmase fällt.) ???

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 26.08.2009
18:29 Uhr
 Michael Vogt Michael Vogt Beantwortet am 26.08.2009
18:56 Uhr

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Beantwortet am 26.08.2009 18:56 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 3879 | Bewertung 5/5

Antwort von Michael Vogt (Frage zu Insolvenzrecht)

Sehr geehrte Ratsuchende,
sehr geehrter Ratsuchender,

gerne beantworte ich Ihre Frage unter Berücksichtigung des von Ihnen geschilderten Sachverhalts wie folgt:

Grunsätzlich ist den Insolvenzgläubigern die Einleitung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in der Wohlverhaltensphase, in der Sie sich gerade befinden untersagt ...



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