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Grundschuldbrief Rückgabe

Gefragt am 19.07.2016
22:59 Uhr | Einsatz: € 100,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2198

 

Die Anforderung einer Grundschuldbriefuebertragung
erfolgte meiner Meihnung nach sittenwidrig.

Der Grundschuldbrief (nachrangig eingetragen)
wurde übergeben, damit der Empfänger (Investor für eine
Softwarefirma) fällige Honorarforderungen
an den Grundschuldbrief-Inhaber bezahlen sollte.

Es wurden nur rudimentät Zahlungen geleiste
(Nachweis geplatze Scheck's)

Die Softwarefirma meldete ca. 6 Monate nach
der Grundschuldbrief - Übergabe Insolvenz an
(wurde mangels Masse abgelehnt Jahr 2006).

Der Investor - im Besitz des Grundschuldbriefes -
weigert sich den übergebenen Grundschuldbrief
zurückzugeben.

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 19.07.2016
22:59 Uhr
 Jan Wilking Jan Wilking Beantwortet am 20.07.2016
06:33 Uhr

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Beantwortet am 20.07.2016 06:33 Uhr | Einsatz: € 100,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2198

Antwort von Jan Wilking (Frage zu Insolvenzrecht)

Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Wenn die Grundschuld selbst noch besteht, hat der Gläubiger weiterhin Eigentum an dem Grundschuldbrief ...



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