Übernahme von Schulden bei Einstieg in ein bestehendes Geschäft
Gefragt am 30.11.200922:49 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3750
Folgende Konstellation:
A und B gründen im Juni 2007 eine GbR, um ein Einzelhandelsgeschäft zu führen. B steigt jedoch zum 31.01.2009 wieder aus. Das Einzelhandelsgeschäft wird von A als Einzelunternehmer weitergeführt. Es wird eine Auseinandersetzungsbilanz erstellt, B erhält den ermittelten Betrag in vier Raten, wobei die erste Rate April 2008 ausgezahlt wird. Im Mai 2008 gründet A mit C erneut eine GbR und das Geschäft wird nun wieder gemeinschaftlich fortgeführt. Die Raten für B aus der Auseinandersetzungsbilanz werden weiterhin von dem Firmenkonto bezahlt, das seit Beginn der Unternehmung besteht. Nun möchte A zum 31.12.09 aus der GbR aussteiegen.
Da nun erneut eine Auseinandersetzungsbilanz erstellt werden muß, folgende Frage:
Hat C bei Gründung der GbR die Schulden des Einzelhandelsgeschäftes anteilig übernommen? Oder hat A die Zahlungen, die in der Auseinandersetzungsbilanz mit B ermittelt wurden, in voller Höhe alleine zu tragen? Es bestehen diesbezüglich keine vertraglichen Regelungen im GbR-Vertrag.
Fragesteller
Gefragt am 30.11.2009 22:49 Uhr
Antwort von Steffan Schwerin (Frage zu Gesellschaftsrecht)
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:
Frage 1: Hat C bei Gründung der GbR die Schulden des Einzelhandelsgeschäftes anteilig übernommen?
Mit dem Eintritt von C in die GbR hat C auch die Schulden der GbR mitübernommen.
Frage 2: Oder hat A die Zahlungen, die in der Auseinandersetzungsbilanz mit B ermittelt wurden, in voller Höhe alleine zu tragen?
Die Zahlungen aus der Auseinandersetzungsbilanz mit B müssen nicht von A allein getragen werden, sondern von der GbR ...
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