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Diabetologische Gutachten jährlich zulässig?

Gefragt am 10.01.2013
15:24 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2627

 

Hallo!
Habe vor zwei Jahren für mehr als ein Jahr den Führerschein weg gehabt wegen Alkohol am Steuer.
Ich bin Diabetiker.Insulinpflichtig.Nun kommt der Landkreis jedes Jahr und möchte ein Diabetologisches Gutachten zur Fahrtauglichkeit.Ist das zulässig?(Der Landkreis sagte telefonisch es würde natürlich nicht jeder Diabetiker der einen Führerschein habe dazu aufgefordert,nur diejenigen die "auffällig" geworden sein.
Danke für die Antwort

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 10.01.2013
15:24 Uhr
 Steffan Schwerin Steffan Schwerin Beantwortet am 10.01.2013
15:28 Uhr

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Beantwortet am 10.01.2013 15:28 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2627

Antwort von Steffan Schwerin (Frage zu Gesellschaftsrecht)

Sehr geehrter Fragesteller,

gern beantworte ich Ihre Frage wie folgt:

Eigentlich ist dies nicht zulässig.

Jedenfalls war im Jahr 2011 mal angedacht, dies für das Jahr 2013 in nationales Recht umzusetzen ...



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