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Wegzug der geschiedenen Ehefrau mit den gemeinsamen Kindern

Gefragt am 18.06.2009
23:01 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3284

 

Meine geschiedene Ehefrau hat mir verkündet, dass sie in wenigen Wochen ihren Wohnort 240 km weit entfernt verlegen wird. Bei ihr leben unsere beiden gemeinsamen Kinder ( 4 und 12 Jahre ), die ich in Zukunft auf Grund ihres Wegzugs aus finanziellen und beruflichen Gründen ( Schichtdienst, hohe Wochenarbeitszeit )nicht mehr sehr oft sehen werde. Weder die Aussicht auf eine Arbeitsstelle noch extreme Pflegebedürftigkeit einer verwandten Person sind der Grund für ihren Wegzug.
Unter welchen Umständen darf meine geschiedene Ehefrau ihren Wohnort in dieser Form verlegen?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 18.06.2009
23:01 Uhr
- Anonymisiert - Anonymisiert
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Beantwortet am 19.06.2009 08:33 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3284

Antwort unseres Experten

Hallo, ich gehe aufgrund ihrer Fragestellung davon aus, dass beide Eltern das gemeinsame Sorgerecht haben. Grundsätzlich gilt das sog. Kontinuitätsprinzip zugunsten der Kinder. Das heisst, diese sollen soweit wie möglich nicht aus deren sozialem Gefüge gerissen werden. Und gerade bei einem 12 jährigen Kind wäre das der Fall. Das Kind müsste Freunde etc ...



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