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Unterhaltsvereinbarung

Gefragt am 29.07.2009
11:06 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3864

 

Meine Frage:

Mein Mann und ich haben uns im März 2008 scheiden lassen. In der Verhandlung wurde eine Unterhaltsvereinbarung geschlossen. Danach hat mein Mann mir für 4 Jahre einen festen Unterhaltsbetrag zu bezahlen. Diese Vereinbarung kann ausdrücklich nur im Falle der unverschuldeten wesentlichen Einkommensveränderung bei Arbeitslosigkeit oder Krankheit oder meiner Wiederverheiratung abgeändert werden. Ansonsten ist die Vereinbarung ausdrücklich nicht abänderbar. Erst mit Ablauf der 4 Jahresfrist kann eine Neuberechnung und Abänderung verlangt werden.

Nun teilte mir mein Mann mit, dass er im August 2009 Vater wird und die Unterhaltsvereinbarung abzuändern ist, da er jetzt dem Kind und der Mutter des Kindes Unterhalt zahlen muss. Er lebt mit dieser Frau seit wenigen Monaten zusammen.

Ist diese Vereinbarung wegen dieser weiteren Personen tatsächlich abänderbar, obwohl dies nicht im Vertrag festgehalten wurde?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 29.07.2009
11:06 Uhr
 Andreas Scholz Andreas Scholz Beantwortet am 29.07.2009
12:34 Uhr

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Beantwortet am 29.07.2009 12:34 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3864

Antwort von Andreas Scholz (Frage zu Familienrecht)

Sehr verehrte Fragestellerin,

Sie haben sich vertraglich über den Unterhaltsanspruch geeinigt und hier wohl auch ausdrücklich Fälle geregelt, in denen Ihr Mann berechtigt sein soll, eine Abänderung zu verlangen.

Wie in der Juristerei nicht selten, ist Ihre Frage mit einem "es kommt darauf an" zu beantworten:

Die Anpassung einer Unterhaltsvereinbarung an veränderte Umstände geschieht allein nach den Regeln des materiellen Rechts. Für die Frage, welche tatsächlichen Umstände Geschäftsgrundlage der Unterhaltsvereinbarung waren und welche Veränderungen deshalb zu einer Anpassung des Vertrages, § 313 Abs ...



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