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Kategorie: Familienrecht

Frage: Unterhalt nach Scheidung

Gefragt am 01.03.2010 19:48 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1023

Lebe in Scheidung bekomme Trennungsunterhalt.Habe während meiner Ehe in unserem gemeinsamen Betrieb gearbeitet.War nicht angemeldet und habe keinen Lohn bekommen.(Haushaltsgeld 5 Personen 1.000,--DM Monat für Miete Kleidung Lebensunterhaltsämtliche Kosten)Bin jetzt 54 Jahre 34 Jahre verheiratet krank und kann am Tag maximum 3 Std. arbeiten mit lääääängeren Pausen. Zur Zeit habe ich einen Minijob 228,--Euro.Bin wegen einer jüngeren ausgezogen.Meine Frage bekomme ich NACH der Scheidung Unterhalt? Wie sieht es rechtlich aus wenn ich einen neuen Partner kennenlerne?Wird der Unterhalt gestrichen oder steht mir ein geringerer Unterhalt zu.Wichtig Wichtig

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Antwort

Beantwortet von Steffan Schwerin (Profil ansehen)

Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),

die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:

Zwischen Trennung und Scheidung gibt es Trennungsunterhalt vom Mann an Sie.

Im Rahmen der Scheidung wird dann der nacheheliche Unterhalt vereinbart. In der Regel gibt es 3/7 der Differenz der Einkommen von Ihnen und dem Mann.

Soweit Sie nur einen neuen Freund haben, ändert dies nichts am Unterhalt. Erst wenn Sie wieder heiraten, fällt der nacheheliche Unterhalt weg.


Ich darf Sie abschließend darauf hinweisen, dass diese Plattform eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann. Es wird ausschließlich das Ziel verfolgt, eine erste überschlägige Einschätzung Ihres geschilderten Rechtsproblems auf Grundlage der von Ihnen übermittelten Informationen von einem Rechtsanwalt zu erhalten. Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen im Rahmen Ihrer Sachverhaltsschilderung kann eine völlig andere rechtliche Beurteilung die Folge sein.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick verschaffen und meine Ausführungen helfen Ihnen weiter. Sie können sich gern im Rahmen der Nachfrageoption auf diesem Portal mit mir in Verbindung setzen.

Darüber hinaus stehe ich Ihnen selbstverständlich auch im Rahmen einer Mandatierung zur Verfügung. Den geleisteten Erstberatungsbetrag würde ich Ihnen in voller Höhe anrechnen.

Eine größere Entfernung zwischen Anwalt und Mandant stellt grundsätzlich kein Problem dar. Mit Hilfe moderner Kommunikationsmittel wie E-Mail, Post, Fax und Telefon ist eine Mandatsausführung ebenfalls möglich.

Mit freundlichen Grüßen


Steffan Schwerin
Rechtsanwalt

Rechtsanwaltskanzlei Steffan Schwerin
Golmsdorfer Straße 11
07749 Jena

Tel.: 03641 801257
Fax: 032121128582

Email: raschwerin@raschwerin.de

Internet: www.raschwerin.de

Nachfrage
Besteht Unterhalt auch wenn ich in einem Eheähnlichen Verhältnis mit neuem Partner zusammen bin .Habe jemanden kennengelernt.Oder fällt Unterhalt nur weg wenn wir zusammen wohnen ?

Rückantwort
Sehr geehrter Fragesteller,

gern beantworte ich Ihre Frage wie folgt:

Der nacheheliche Unterhalt fällt erst dann weg, wenn Sie wieder heiraten.

Ansonsten können Sie auch mit Ihrem neuen Partner zusammen wohnen - das spielt keine Rolle für den Unterhalt, den bekommen Sie trotzdem weiter.

Ich hoffe, ich konnte Ihre Frage abschließend beantworten.

Mit freundlichen Grüßen


Steffan Schwerin
Rechtsanwalt

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