| Kategorie: Familienrecht |
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| Frage: Unterhalt bei volljährigem Kind |
| Einsatz: € 20,00 |
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Beantwortet von Danjel-Philippe Newerla (Profil ansehen)
Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Anfrage.Bitte haben Sie Verständnis dafür,dass im Rahmen einer Erstberatung keine abschließende Berechnung möglich ist,da nicht alle Zahlen (z.B.berufsbedingte Aufwendungen beider Eltern,etc.bekannt sind). Demnach ist nur eine grobe Berechnung anhand der von Ihnen gegebene Zahlen möglich.In Ihrem Fall ist von einem Gesamtfamulieneinkommen von knapp unter 4000.- € auszugehen. Demnach würde der Unterhalt nach der Tabelle 664.- € betragen.Hiervon müsste noch das Kindergeld in Höhe von 184.- € abgezogen werden,welches Ihre Tochter erhält,so dass 480.- € verbleiben.Hierauf muss der Nebenverdienst der Tochter noch angerechnet werden,so dass voraussetzlich ein Zahlbetrag von 80.- € verbleiben wird. Ich hoffe Ihre Frage zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet zu haben.Bei Unklarheiten fragen Sie bitte nach. Mit freundlichem Gruß Dipl.-Jur.Danjel-Philippe Newerla,Rechtsanwalt
Nachfrage Rückantwort |
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