Kategorie: Familienrecht |
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Frage: Unterhalt an 24-jährigen Sohn |
| Gefragt am 20.07.2009 11:11 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1022 |
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Bewertung: 5,0 (von 5 Sternen)
Unser Sohn ist 24 Jahre alt und hat seit etwa 2 Jahren eine eigene Wohnung. Er hat eine zweite Ausbildung beendet, bis zum Ende der Ausbildung haben wir ihn finanziell unterstützt. Nach seiner Ausbildung ist er nunmehr arbeitssuchend und hat bei der Stadtverwaltung einen Antrag auf Mietbeihilfe/Wohngeld gestellt. |
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Beantwortet von Andreas Scholz (Profil ansehen)
Sehr geehrter Fragesteller,
Die Eltern können nur herangezogen werden, soweit ein Unterhaltsanspruch des Kindes besteht. In Ihrem Falle gilt daher: Nein, Sie können nicht herangezogen werden. Dies aus zwei Gründen: Zum Einen sind Sie persönlich nicht der leibliche Vater, von daher besteht gegen Sie auch kein Unterhaltsanspruch. Zum Anderen besteht seitens Ihres Sohnes auch gar kein Unterhaltsanspruch mehr, das die Eltern grundsätzlich nur eine Ausbildung finanzierung müssen. Da Ihr Sohn (noch) kein Studium ergriffen hat, was noch zu Unterhaltszahlungen verpflichten könnte, ist kein Anspruch auf Unterhalt mehr gegeben. Ich hoffe, Ihnen weitergeholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen Andreas Scholz, RA |
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