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umgangsrecht

Gefragt am 18.11.2009
12:49 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3713

 

wie kann ich den umgang zwischen vater ( wohnt 200 km entfernt) und tochter (2 jahre alt) regeln? er möchte gerne eine regelung über das jugendamt! welche zugeständnisse muss ich machen, da mir das jugendamt gesagt hat das ich für den größten teil der kosten auf kommen muss die ihm entstehen und ich eine bringe pflicht habe da ich ja weg gezogen bin
ich bin jetzt sehr verunsichert.
ich hoffe sie können mir da mehr sagen.

christiane protze

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 18.11.2009
12:49 Uhr
Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla Beantwortet am 18.11.2009
14:02 Uhr

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Beantwortet am 18.11.2009 14:02 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3713

Antwort von Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla (Frage zu Familienrecht)

Sehr geehrte Ratsuchende ,

vielen Dank zunächst für Ihre Anfrage!


Unter Berücksichtigung Ihrer Angaben beantworte ich die von Ihnen gestellten Fragen sehr gerne zusammenfassend wie folgt:

Zunächst möchte ich anmerken, dass ich es sehr schön finde, dass sowohl Sie als auch der Kindesvater damit einverstanden sind, sich vom Jugendamt helfen zu lassen. Dies erleichtert die Sache natürlich. Das Jugendamt hat mit seinen Erwägungen nicht ganz Unrecht. Das ist jedoch nicht zwingen gesetzlich vorgeschrieben, dass Sie beispielsweise den Großteil der Kosten zu tragen haben und das Kind immer zum Vater bringen müssen.

Im Kern geht es bei einer Sorgerechtsvereinbarung, die vor einem Jugendamt abzuschließen wäre darum, dass die getroffene Regelung dem Kindeswohl dient ...



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