Kategorie: Familienrecht |
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Frage: Trennung vom Ehemann |
| Gefragt am 03.05.2011 08:53 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1022 |
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Bewertung: 2,0 (von 5 Sternen)
Guten Tag, ich 38j.möchte mich von meinem Ehemann Trennen.Wir haben zwei Kinder 1j.+7j.Er hat ein Haus das ihm gehört und wir Leben gemeinsam darin.Wir sind seit 2003 Verheiratet und seit 2000 zusammen.Da wie sehr viele Probleme haben (ganze Familie Trinkt sehr viel Alkohol)auch ärger mit seiner Familie (ich habe keine Familie mehr),wäre es das beste für alle wenn ich mit den Kindern Ausziehe.Da ich aber zurzeit nur Hausfrau und Mutter bin,weis ich nicht genau was ich als erstes tun muß?Da meine große Tochter schon zur Schule geht,ist es sehr schlimm für sie alles zu verlieren.Ich möchte in einem anderen Ort ziehen ist aber nur 20 Automin.Entfernt von unserem derzeitigen Wohnort.Können Sie mir weiterhelfen?Da die Situatoin hier für alle Beteiligten unerträglich ist,muß ich schnell Handeln.Vielen Dank.MFG N.W |
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Beantwortet von Stefan Steininger (Profil ansehen)
Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
Ihre Online-Anfrage möchte ich auf Grundlage der von Ihnen übermittelten Informationen summarisch wie folgt beantworten: Hinsichtlich der finanziellen Situation haben Sie Anspruch auf Trennungsunterhalt und (sofern die Kinder bei Ihnen sind) auf Kindesunterhalt. Weiterhin steht Ihnen dann das Kindergeld zu. Sie selbst können problemlos ausziehen. Hinsichtlich der Kinder besteht aber wohl das gemeinsame Sorgerecht, so dass Sie sich mit Ihrem Mann einigen müssen, bei wem die Kinder leben. Offenbar scheint dies schon der Fall zu sein. Dabei sollte dann auch der Wohnort geklärt werden. Kommt es weder in finanzieller Hinsicht, noch im Bezug auf die Kinder zu einer Einigung, müssen Sie die Ansprüche gerichtlich durchsetzten und ggf. einen Antrag auf Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechtes der Kinder (das Recht, über deren Aufenthaltsort zu entscheiden) stellen. Im Hinblick auf die gesamte Situation sollten Sie unbedingt einen Anwalt vor Ort aufsuchen. Ggf. haben Sie Anspruch auf Beratungshilfe, dabei wird Ihre Rechtsvertretung vom Staat übernommen. Wenden Sie sich diesbezüglich an das Amtsgericht Ihres Wohnortes. Gerne können Sie sich im Rahmen der Nachfrage nochmal an mich wenden. Ich hoffe, Ihren einen hilfreichen ersten Überblick verschafft zu haben. Für das entgegengebrachte Vertrauen bedanke ich mich recht herzlich.Für Rückfragen und die weitere Interessenvertretung stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Stefan Steininger Rechtsanwalt www.anwalt-for-you.de |
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