Schritt 1Schritt 2Schritt 3Schritt 4
Weitere Fragen zum Thema "Familienrecht"

Trennung

Gefragt am 28.12.2009
18:09 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3757

 

Folgende Situation

verheiratet seit 08/2006
1 Sohn geb. 27.02.2005 beide Sorgerecht
2 Sohn (ausserehelich) geb. 23.07.2007 nur falls es wichtig ist
und
3 Sohn geb. 12.11.2009 wieder mit Ehefrau.

Wir haben seit geraumer zeit ziemliche Diskussionen die nun auch zur unvermeidlichen Trennung führen.

Wir haben im September eine Trennungsvereinbarung geschlossen, die besagt das der 1.Sohn seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort bei mir und das Neugeborene seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort bei meiner Frau hat.

Diese wurde beim Notar geschlossen dort von uns beiden unterschrieben und auch notariell beglaubigt.

Jetzt wo es hart auf hart kommt sagt sie die Urkunde wäre nichtig , da sie zu diesem Zeitpunkt als sie unterschrieben hat schwanger war und damit gar nicht in der Lage klar darüber zu entscheiden. Und ich würde keinen von meinen Söhnen bekommen....
wie sieht die rechtliche Lage nun aus ist diese Urkunde wirklich nichtig oder bin ich hier im Recht.
Es ist ja nicht so das jemand benachteiligt würde es war unsere freie Entscheidung diese Urkunde so zu unterschreiben

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 28.12.2009
18:09 Uhr
 Andreas Scholz Andreas Scholz Beantwortet am 28.12.2009
18:18 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 28.12.2009 18:18 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3757

Antwort von Andreas Scholz (Frage zu Familienrecht)

Sehr geehrter Fragesteller,

die Urkunde ist nicht per se nichtig. Ihre Frau müsste sich gerade aufgrund Ihrer Schwangerschaft zu für sie nachteiligen Regelungen gezwungen gesehen haben. Insbesondere Regelungen zum Unterhalt, wenn diese etwa einen Verzicht auf Unterhaltszahlungen beinhalten, können dann nichtig sein ...



... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls? Sie können für € 7,50 die Antwort vollständig einsehen.

Weitere Fragen zum Thema "Familienrecht"



War diese Antwort hilfreich?

Ja! Nein!

Für 34 Personen war diese Antwort hilfreich.




Haben Sie auch eine Frage? Weitere Fragen zum Thema "Familienrecht"
Jetzt eigene Frage stellen!
So einfach funktioniert's
  1. Wählen Sie oben im Menü das Themengebiet aus
  2. Formulieren Sie Ihre Frage
  3. Einsatz festlegen (z.B. 20,- €)
  4. Ihre Frage wird beantwortet
Das sind Ihre Vorteile
  • Antworten ausschließlich durch Experten, die entsprechende Qualifikationen nachgewiesen haben
  • kein Risiko - keine versteckten Kosten
  • Schnelle Antwort der Experten
  • Sichere Übertragung Ihrer Daten mit SSL-Verschlüsselung