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Sorge-und Umgangsrecht

Gefragt am 16.07.2009
15:30 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 3610 | Bewertung 5/5

 

Wir sind nicht verheiratet, haben aber das gemeinsame Sorgerecht für unsere 2 Kinder(fast 2 und fast 4 Jahre alt).
Wir trennen uns nun,und nun ist mein Partner mit 14-tägig das Wochenende die Kinder zu haben nicht einverstanden,er möchte sie öfter sehen.Wieviel Zeit steht ihm laut Gesetz zu, da er auch möchte, daß es schriftlich fixiert wird, möchte ich gern vorher wissen,was auf mich zukommt,noch dazu, wo er sich bis jetzt nicht besonders gekümmert hat.
Vielen Dank!

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 16.07.2009
15:30 Uhr
Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla Beantwortet am 16.07.2009
17:06 Uhr

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Beantwortet am 16.07.2009 17:06 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 3610 | Bewertung 5/5

Antwort von Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla (Frage zu Familienrecht)

Sehr geehrte Ratsuchende,

Vielen Dank zunächst für Ihre Anfrage!

Eine genaue gesetzliche Regelung, wann, wie oft und an welchen Tagen das Umgangsrecht ausgeübt werden kann/muss existiert nicht.

Die von Ihnen angesprochene 14-Tagesregelung betrifft vor allem den Fall, dass ein Elternteil (meistens der Kindesvater nicht das Sorgerecht, sondern lediglich das Umgangs/Besuchsrecht hat, was eine deutlich schwächere Rechtsposition ist.

Bei Ihnen ist es aber anders, da beide Elternteile ein gleichwertiges Sorge und daher auch Umgangsrecht haben. Dies bedeutet im Klartext, dass grundsätzlich jeder Elternteil das Kind so oft sehen kann, wie er will ...



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