Kategorie: Familienrecht |
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Frage: sorge und umgangsrecht |
| Gefragt am 30.08.2009 17:19 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1024 |
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Wir sind nicht verheiratet,und ich habe aber das alleinige Sorgerrecht für unseren Sohn (2Jahre). Wir haben uns getrennt und versuchen eine gemeinsame Lösung über das Besuchsrecht zu finden.Ich bin der Meinung das er alle 14 Tage seinen Sohn am Wochenende(SA 9.00Uhr-SO 19.00 Uhr)hat,sowie noch jeweils einen Tag in der Woche,wo er ihn aus der Kita holt und 19.00 Uhr nach Hause bringt.Mit dieser Regelung des Umgangsrechtes ist der Vater aber nicht einverstanden,er besteht auf 3 Tage die Woche ohne WE und 2 Tage mit WE.Mit dieser Festlegung würde mein Sohn fast mehr Zeit bei seinem Vater verbringen!? Wenn ich nicht einverstanden bin,droht er mit dem Jugendamt.Meiner Meinung nach ist das Umgangsrecht ausreichend und auch im sinne des Kindes.Meine Frage: |
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Beantwortet von Danjel-Philippe Newerla (Profil ansehen)
Sehr geehrte Frau Ratsuchende
vielen Dank für Ihre Anfrage,die ich Ihnen sehr gerne wie folgt beantworten möchte: Wie oft welcher Elternteil das gemeinsame Kind im Rahmen des Besuchsrechts sehen darf ist gesetzlich nicht geregelt.Es muß eine Einzelfalllösung zum Wohle des Kindes gefunden werden. Die von Ihnen vorgeschlagene/bislang praktizierte Vorgehensweise ist üblich und insbesondere im Hinblick auf das Kindesalter angemessen. Der Kindesvater wird voraussichtlich keine häufigeren Termine durchsetzen können. Die Einschaltung des Jugendamts ist in Ihrem Fall nicht als Drohung,sondern vielmehr als vernünftiger Schritt bzw. Chance zu sehen,um eine Lösung zum Wohle des Kindes zu finden. Ich kann nach Ihrer Schilderung zumindest nicht erkennen,dass Sie sich grob falsch verhalten. Ich hoffe Ihnen eine erste rechtliche Orientierung ermöglicht zu haben. Bei Bedarf fragen Sie bitte im Rahmen der Nachfrageoption nach. Ich wünsche Ihnen noch einen angenehmen Sonntagabend. Mit freundlichem Gruß Dipl.-Jur.Danjel-Philippe Newerla,Rechtsanwalt |
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