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Sohn möchte Gutachten einsehen

Gefragt am 10.10.2011
18:45 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3795

 

Sehr geehrte Damen und Herren,
im Rahmen eines Rechtsstreit um das Umgangsrecht für meinen damals 10-jährigen Sohn wurde 2001 für das Gericht ein Gutachten über uns Eltern und unseren Sohn erstellt. Ergebnis war eine entsprechende Empfehlung über die Anbahnung und Festlegung des Umgangsrecht. Heute - 10 Jahre später - möchte mein Sohn seine "Familiengeschichte" aufarbeiten und hat mich um Ansicht dieses Gutachtens gebeten. Ich möchte ihm gerne das 70-seitige Dokument geben, bin mir aber nicht sicher, ob ich damit ggf. die Persönlichkeitsrechte meiner damaligen Partnerin / seiner Mutter verletzen würde? Wie sieht das rechtlich aus? Hat mein Sohn ein Anrecht auf die Einsicht dieses Gutachtens oder bedarf es der Freigabe der Mutter?

Mit freundlichen Grüßen
M.

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 10.10.2011
18:45 Uhr
Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla Beantwortet am 10.10.2011
19:21 Uhr

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Beantwortet am 10.10.2011 19:21 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3795

Antwort von Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla (Frage zu Familienrecht)

Sehr geehrter Ratsuchender,


vielen Dank für Ihre Anfrage .
Diese möchte ich sehr gerne wie folgt beantworten:


Wenn ich Sie richtig verstanden habe, handelt es sich hier um ein offizielles Gutachten, welches im Rahmen eines Gerichtsverfahrens, welches auch Ihren Sohn betroffen hat (es ging schließlich um das Umgangsrecht)für das Gericht angefertigt worden ist.

Ich kann nicht erkennen, weshalb das Gewähren der Einsicht dieses Gutachtens an Ihren Sohn eine Persönlichkeitsrechtsverletzung der Mutter begründen könnte ...



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