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Problem mit den Eltern

Gefragt am 06.09.2009
13:40 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4019

 

Hallo,

ich bin 24 Jahre alt, lebe jetzt seit ca. 5 Jahren in Deutschland, davor habe ich mit meinen Eltern in Polen gelebt (Habe die deutsche Staatsangehörigkeit).
Meine Eltern leben weiterhin in Polen, wir haben keinen Kontakt zueinander, habe von Ihnen auch keine finanzielle unterstützung bekommen in der Zeit wo ich jetzt in Deutschland bin. Sie haben sich geweigert mich in irgendeiner Form zu unterstützen. Jetzt bin ich mit meiner Ausbildung fertig, habe auch einen Teilzeitjob, sitze aber auf einem Berg schulden (Studentenkredit) die ich abbezahlen muss. Der Grund weshalb ich damals Polen verlassen habe war zu einem der, dass ich zurück nach Deutschland wollte (habe hier als kleines Kind gelebt), zum anderem der das mich meine Eltern mein Leben lang geschlagen und gedemütigt haben.
Als ich Polen damals verlassen habe, war ich der mitbesitzer eines Grundstücks dort (habe dafür aber leider keine Beweise). Habe ich jetzt noch ein Recht meinen Anteil davon zu verlangen? Ich würde gerne das Sie mir meinen Teil auszahlen und dafür das Grundstück behalten. Sie haben da ja ein Haus stehen und führen eine Autowerkstatt. Wie sieht es den mit dem Unterhalt aus? Ich war zwar schon 19 als ich ausgezogen bin, müssen die Eltern aber nicht einen untrerstützen bis man 25 ist?

Will ja eigentlich nur das was mir zusteht, nicht mehr und nicht wenniger.

Wie wäre es denn jetzt am besten vorzugehen. Dachte da an ein Schreiben von einem Anwalt das ich Ihnen hinschicken würde um eine Einigung zu finden, vielleicht würde das ja reichen.

Lebe jetzt hier, bin Glücklich und möchte eigentlich jetzt nicht großartig streiten sondern eher eine friedliche Lösung finden wobei ich dazu noch sagen muss, dass ich immer noch Angst vor meinen Eltern habe.

Macht es denn Sinn? Wer könnte mir denn so ein Schreiben verfassen?

Bitte um eine gründliche Antwort.

Mit freundlichen Grüßen.

PK

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 06.09.2009
13:40 Uhr
Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla Beantwortet am 06.09.2009
13:51 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 06.09.2009 13:51 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4019

Antwort von Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla (Frage zu Familienrecht)

Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank nochmals für Ihre Anfrage!


Nachfolgend möchte ich gerne unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsschilderung zu Ihrer Frage wie folgt Stellung nehmen:

Wenn Ihnen das Grundstück in Polen offiziell gehört hat, dann wird es heute mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch noch der Fall sein. Daher sollten Sie, sofern Sie wissen wo das Grundstück liegt (also Ortschaft, Straße, usw.) beim zuständigen Grundbuchamt in Polen nachfragen und einen Auszug aus dem Grundbuch einfordern. Dort wird genau stehen, wer in welchem Verhältnis Eigentümer ist.

Da das Grundstück offensichtlich in Polen gelegen ist, wird polnisches Recht anwendbar sein. Da ich mich insoweit leider nicht auskenne, kann nicht abschließend von hier aus beurteilt werden, ob Sie eine Auszahlung seitens Ihrer Eltern, also ein Abkaufen des Grundstücks verlangen können ...



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