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Namensänderung Kind

Gefragt am 13.10.2010
09:12 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4666

 

Sehr geehrte Damen und Herren,
meine Verlobte und ich werden heiraten, sie wird dabei meinen Namen annehmen. In die Ehe bringt sie ein uneheliches Kind mit, das ihren Namen trägt. Der Kindsvater (das bin nicht ich) zahlt Unterhalt für das Kind, hat aber kein gerichtlich bestätigtes Sorgerecht o.ä. Das Kind soll ebenfalls meinen Namen (den neuen Familiennamen) übernehmen. Frage: wie geht das - durch Adoption des Kindes durch mich? Und: muss der Kindsvater hierzu sein Einverständnis geben? Und zuletzt: wird durch eine Adoption die Unterhaltspflicht des Kindsvaters tangiert? Vielen Dank!

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 13.10.2010
09:12 Uhr
 Tobias Rösemeier Tobias Rösemeier Beantwortet am 13.10.2010
10:12 Uhr

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Beantwortet am 13.10.2010 10:12 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4666

Antwort von Tobias Rösemeier (Frage zu Familienrecht)

Sehr geehrter Fragesteller,



vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne unter Berücksichtigung des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes wie folgt beantworte:



Eine Adoption kann ich Ihnen nicht empfehlen, da dadurch das Verwandtschaftsverhältnis zum leiblichen Vater unterbrochen wird und der damit auch nicht mehr verpflichtet wäre, Kindesunterhalt zu bezahlen ...



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