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Geldrückforderung

Gefragt am 25.02.2010
20:11 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4164

 

Ich war ein Jahr mit meiner Freundin zusammen und habe mich nun von ihr getrennt. In der Zeit hatte sie ein altes abwrackfähiges Auto. Wir haben das Auto abwracken lassen und ein neues Auto im Wert von 17300 Euro gekauft. Das Fahrzeug ist auf Ihren Namen gekauft (Kaufvertrag) und läuft mit Schein und Brief auf Ihren Namen. Die Überweisung des Geldbetrages an das Autohaus ging von meinem Konto aus. Sie hat mir dafür 2500 Euro Abwrackprämie überwiesen. Das ganze wurde nur gemacht, damit sie die Prämie bekommt, dafür war es notwendig es auf ihren Namen laufen zu lassen. Überweisung von meinem Girokonto zum Autohaus liegt vor. Meine Frage: wie stehen die Chancen, das Geld zurückzufordern (Differenz 17300-2500)? Es liegt kein Schenkungs und kein Darlehensvertrag vor.

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 25.02.2010
20:11 Uhr
 Steffan Schwerin Steffan Schwerin Beantwortet am 25.02.2010
20:42 Uhr

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Beantwortet am 25.02.2010 20:42 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4164

Antwort von Steffan Schwerin (Frage zu Familienrecht)

Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),

die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:

Da Sie der Ex-Freundin nachweislich das Geld zur Verfügung gestellt haben und dies nicht schenkungsweise erfolgte, können Sie nunmehr das Geld auch zurückverlangen.

Jedenfalls können Sie entweder das Auto herausverlangen oder aber zumindest das Geld.

Hier ist dann der von Ihnen geleistete Betrag abzüglich der Abwrackprämie, also 14.800 € zurückzuzahlen.

Im Grunde genommen könnte man die Zahlung des Geldes für das Auto auch als Darlehen werten ...



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