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Betreuungsunterhalt- Berechnung

Gefragt am 01.02.2011
12:02 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 5645

 

Hallo,

ich würde gerne von Ihnen wissen, ob mir Betreuungsunterhalt zusteht - und wenn ja, in welchem Umfang (muss nicht centgenau sein).
Im Januar ist mein Sohn geboren, ich lebe mit dem Kleinen allein in meiner Wohnung und bin vom Kindsvater getrennt. Er zahlt den Kindesmindestunterhalt (225€) und ich bekomme das Kindergeld. Vor der Geburt habe ich monatl. 2400€ Netto verdient und bekomme demnächst Elterngeld zwischen 1600-1700€.
Der Kindsvater verdient 1600€ Netto und fährt täglich 37km zur Arbeit.
Da mir aber ohne Betreuungsunterhalt ca. 400€ im Monat fehlen, wäre dies für mich schon wichtig (Finanzierung Wohnung, Altersvorsorge, ..).

Vielen Dank im Voraus

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 01.02.2011
12:02 Uhr
Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla Beantwortet am 01.02.2011
14:06 Uhr

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Beantwortet am 01.02.2011 14:06 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 5645

Antwort von Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla (Frage zu Familienrecht)

Sehr geehrter Ratsuchender ,


vielen Dank für Ihre Anfrage .
Diese möchte ich sehr gerne wie folgt beantworten:



Nach ihrer Schilderung werden sie voraussichtlich keinen durchsetzbaren Anspruch auf Betreuungsunterhalt haben.

Ihnen gegenüber hat der Kindesvater nämlich einen so genannten angemessenen Selbstbehalt in Höhe von 1150 €. Dieser Betrag muss ihn zum Leben bleiben.

Hiermit ist aber nicht das steuerliche Nettoeinkommen gemeint, sondern das so genannte unterhaltsrelevante bereinigte Nettoeinkommen.

Dieses Einkommen erhält man, indem man von dem steuerlichen Nettoeinkommen bestimmte Abzugspositionen in Abzug bringt.

Da ich die kompletten Einkommensverhältnisse des Kindesvaters nicht kenne kann ich hier auch leider nicht alle Abzugsposten, die gegebenenfalls zu berücksichtigen wären, berücksichtigen ...



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