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1613 BGB notwendige Voraussetzung Verlangen nach Auskunft über wirtschaftliche Verhältnisse

Gefragt am 22.07.2016
21:29 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2079

 

Eine der genanten Ausnahmen, Alternativen liegt nicht vor. Können Sie die notwendige Vorraussetzung "Verlangen nach Auskunft über Einkünfte und Vermögen" mit Rechtssprechung auch belegen? Verfahren wäre in Frankfurt Main dann anhängig, wenn es zu eine Klage durch die Kindesmutter kommt.
Vielen Dank

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 22.07.2016
21:29 Uhr
 Jan Wilking Jan Wilking Beantwortet am 22.07.2016
22:14 Uhr

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Beantwortet am 22.07.2016 22:14 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2079

Antwort von Jan Wilking (Frage zu Familienrecht)

Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre weiter Frage.

Die Voraussetzung ergibt sich direkt aus dem Gesetzestext:

"Für die Vergangenheit kann der Berechtigte Erfüllung oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung

nur von dem Zeitpunkt an fordern, zu welchem der Verpflichtete zum Zwecke der Geltendmachung des Unterhaltsanspruchs aufgefordert worden ist, über seine Einkünfte und sein Vermögen Auskunft zu erteilen, ...



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