Kategorie: Erbrecht |
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Frage: Verhinderung Ausschluss Nachkommen bei Erb-/Pflichtteilsverzicht in einem Ehevertrag |
| Gefragt am 31.10.2009 16:11 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1032 |
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Meine Frau und ich haben 1999 zu Beginn unserer Ehe einen notariellen Ehevertrag abgeschlosssen, der u.a. folgende Bestimmung enthält:"Wir verzichten gegenseitig auf unsere Erb- und Pflichtteilsrechte und nehmen diesen Verzicht gegenseitig an." |
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Beantwortet von Andreas Scholz (Profil ansehen)
Sehr geehrter Fragesteller,
die von Ihnen erwähnte Klausel ist so zu verstehen, dass jeder von ihnen beiden auf sein gesetzlichen Ehegattenerbrecht verzichtet. Mitnichten würden daher auch Nachkommen ausgeschlossen. Verstirbt Ihre Frau, so würde Ihr gesetzliches Ehegattenerbrecht aufgrund der Regelung entfallen. Das hätte zur Folge, dass der Nachlass unter den übrigen Nachkommen der nächsten Ordnung Ihrer Frau bei gesetzlicher Erbfolge verteilt würde. Ihre Frau kann daher ohne Weiteres Ihre Kinder und Enkelkinder in einem Testament bedenken. Im Versterbensfalle würden dann diese im Rahmen der testamentarischen Einsetzung Erben. Eine Aufhebungsvertrag muss daher nicht geschlossen werden. Ich hoffe, Ihnen weitergeholfen zu haben. Bei Unklarheiten fragen Sie einfach nach. Mit freundlichen Grüßen Andreas Scholz, RA
Nachfrage Rückantwort |
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