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Grundbuch

Gefragt am 02.08.2015
09:24 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2544

 

Mein verstorbener Mann hat zu Lebzeiten meinen Schwiegervater mit 190.t DM in die Abteilung III im Grundbuch eintragen lassen, im Fall mit meinen EM passiert etwas und das Haus müßte verkauft werden so könne mir dann mein Schwiegervater die erhalten Summe die in Abt: III steht welche er ja vom Käufer des Hauses erhält auszahlen.Der Fall ist eingetreten doch mein Schwiegervater hat nur die Hälfte des Geldes ausgezahlt und will auch nicht mehr zahlen. Ein Schriftstück zwischen meinem verstorbenen EM und meinem Schwiegervater gab es nicht.Was kann ich tun um an mein Geld zu kommen ? Etliche Schreiben auch die Androhung mit Gericht blieben erfolglos.P.S Mein Schwiegervater hatte damals auch ein Schrifstück gemacht mit dem Vermerk= es bleiben für die Erben=hat auch alles wie eine Bilanz aufgelistet und unterschrieben. Habe ich im Falle einer gerichtl. Klage Erfolg
oder eher nicht da ja mein Schwiegervater mit im Grundbuch stand, ist das bindet was da drinn steht oder hat mein Schwiegervater mit seinenm Schreiben \\\"verbleiben für die Erben\\\" und das Schriftstück und die Teilzahlungen anerkannt das mir dieses Geld zusteht? Ich bitte um aussagekräftige Antwort welche auch vor Gericht standhaft ist. Oder ist es egal da er ja mit im Grundbuch stand und das seiner Meinung bindend ist.Vielen Dank.

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 02.08.2015
09:24 Uhr
 Bernhard Müller Bernhard Müller Beantwortet am 02.08.2015
12:28 Uhr

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Beantwortet am 02.08.2015 12:28 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2544

Antwort von Bernhard Müller (Frage zu Erbrecht)

Sehr geehrte Fragestellerin,

da Ihr Schwiegervater als Gläubiger im Grundbuch stand, hatte er den Anspruch auf das Geld. Verträge des Inhalts, dass Ihr Schwiegervater Ihnen davon etwas auszahlen muss, müssten Sie beweisen ...



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