Kategorie: Erbrecht |
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Frage: Erbfall im Ausland |
| Gefragt am 15.06.2011 12:10 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1025 |
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Bewertung: 3,0 (von 5 Sternen)
Meine Tante (australische StAng.) ist im Januar in Australien verstorben. Ihre Bestattung sowie die Abwicklung ihres Testaments wurde/wird von einem entsprechenden Büro in Perth abgewickelt. Es sind 4 Erben bedacht worden,einer davon bin ich. Die Angelegenheit liegt momentan beim Supreme Court of Western Australia, der die Genehmigung zur Veräußerung von Sachwerten und Aktien genehmigen muss. Erst dann kann dass mit der Abwicklung des Erbes beauftragte Büro Zahlungen an die Erben leisten. |
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Beantwortet von Danjel-Philippe Newerla (Profil ansehen)
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage . Diese möchte ich sehr gerne wie folgt beantworten: 1.Gibt es in Australien gegenwärtig eine Erbschaftssteuer oder ähnliches? Genau wie in Deutschland gibt es auch in Australien eine Erbschaftssteuer, die als sog „death duties“ bezeichnet wird. Nachfolgend habe ich Ihnen einen kurzen Leitfaden mit wichtigen Informationen zum Erbrecht in Australien beigefügt: http://www.erbrechtsforum.de/fileadmin/files/documents/ausl_recht/Australien.pdf 2.Wo wird die Steuer erhoben und wie hoch ist diese? Grundsätzlich wird die Steuer dort erhoben, wo Sie Ihren festen Wohnsitz haben. Sofern Sie Ihren festen Wohnsitz in Deutschland haben, fällt also die Erbschaftssteuer in Deutschland an. Die konkrete Höhe der Erbschaftssteuer hängt davon ab, wie hoch der Wert des Nachlasses ist, wie hoch ihre Erbquote ist und in welchem Verwandtschaftsverhältnis Sie zum Erblasser gestanden haben. Eine abschließende Bezifferung ist ohne Kenntnis dieser Zahlen insbesondere im Rahmen einer Erstberatung leider nicht möglich. Zunächst müsste wie bereits ausgeführt ihr Erbteil berechnet werden. Anschließend müsste geschaut werden, in welchem Verwandtschaftsverhältnis Sie zum Erblasser stehen, damit die Höhe des Steuerfreibetrages berechnet werden kann. Anschließend muss noch geschaut werden, welcher Betrag ( also Erbteil abzüglich Steuerfreibetrag) genau versteuert werden muss, weil hiervon der individuelle Steuersatz abhängt. Da es zwischen Deutschland und Australien leider kein Doppelbesteuerungsabkommen gibt, findet leider auch eine zusätzliche Besteuerung in Australien statt. Zur konkreten Höhe sollte ein Steuerberater aus Australien befragt werden. 3.Wird der Erbfall von den australischen Behörden an die deutschen (Finanz-) Behörden gemeldet. Hiervon können Sie ausgehen. Darüber hinaus sind sie aber nach dem Gesetz verpflichtet, innerhalb von drei Monaten ab Kenntnis der Erbschaft diese beim zuständigen Finanzamt anzuzeigen. Dieser gesetzlichen Aufforderung sollten Sie unbedingt Folge leisten. Ich hoffe Ihnen eine erste rechtliche Orientierung ermöglicht zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg und alles Gute! Ich möchte Sie gerne noch abschließend auf Folgendes hinweisen: Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Bei meiner Antwort handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes, die eine vollumfängliche Begutachtung des Sachverhalts nicht ersetzen kann. So kann nämlich durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen eine völlig andere rechtliche Beurteilung die Folge sein. Ich hoffe, dass Ihnen meine Ausführungen geholfen haben. Sie können natürlich gerne über die Nachfrageoption mit mir Verbindung aufnehmen. Ich wünsche Ihnen noch einen angenehmen Mittwochnachmittag! Mit freundlichem Gruß von der Nordseeküste Dipl.-Jur. Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt Stresemannstr. 46 27570 Bremerhaven kanzlei.newerla@web.de Fax.0471/140244 Tel. 0471/140240 o. 0471/140241
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