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Kategorie: Datenschutzrecht

Frage: Online Spiel/Einnahmen /Recht

Gefragt am 21.10.2010 13:09 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1020

Hallo Sehr geehrter Anwalt,

bekomme ich Probleme wenn ich,

eine Hompepage eröffne auf der eine sogenannte 7 Tage Battle stattfindet. Auf der Page wird es ein Online Game (ich kaufe das + Rechte) geben was jeweils 7 Tage läuft.

Jeder Teilnehmer/Spieler hat die Möglichkeit sich anzumelden und mit einem Einsatz von 0,50cent eine Highscore zu erzielen. Es handelt sich um ein reines Geschicklichkeitsspiel.

Von den 0,50cent gehen 0,25 in den Preispool 0,20 an mich und 0,05cent gehen an einen guten zweck.

Das ist das grundprinzip.

draf ich wenn alle vorraussetzungen erfüllt sind (gewerbe firma gegründet usw.) das so betreiben und auch Geldpreis auszahlen oder vielleicht nur Sachpreise?

Muss ich zu einem Notar oder TÜV?

Wäre sehr nett wenn Sie mir dazu etwas genaueres sagen könnten.

Danke und Beste Grüße

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Antwort

Beantwortet von Bernhard Müller (Profil ansehen)

Sehr geehrter Fragesteller,

es besteht die Gefahr, dass die Behörden das Spiel nicht als Geschicklichkeitsspiel sondern als Glücksspiel ansehen. Deshalb sollten Sie bei der zuständigen Behörde eine Erlaubnis zum Betreiben des Glücksspiels beantragen.
Wenn die Behörde Ihre Einschätzung teilt, dass es kein Glücksspiel sondern ein Geschicklichkeitsspiel ist, lassen Sie sich das schriftlich geben.
Wenn Sie diese Bestätigung haben, ist es egal, ob Sie Geld oder Sachpreise anbieten.
Wenn Sie sich diese Bestätigung nicht holen und, später ein Gericht der Meinung ist, dass es doch ein Glücksspiel ist, könnten Sie Ärger wegen Verstoß gegen § 284 StGB bekommen. Welche Behörde zuständig ist, richtet sich danach in welchem Bundesland Sie leben, so dass ich Ihnen dies nicht sagen kann.

Mit freundlichen Grüßen

Bernhard Müller Rechtsanwalt

Nachfrage
erstmal vielen dank für die schnelle antwort.

es ist definitiv ein geschicklichkeitsspiel. zu welcher behörde muss ich gehen?

recht es wenn ich einzelunternehmer bin oder muss eine bestimmte firmierung vorhanden sein?

Rückantwort
Sehr geehrter Fragesteller,

eine bestimmte Firmierung ist nicht erforderlich.

Zur Frage zu welcher Behörde Sie gehen müssen, kann ich nur Wiederholen, dass dies von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ist. Am besten gehen Sie zum Gewerbeamt.

Wenn die in Ihrem Bundesland nicht zuständig sind, können die Ihnen zumindest sagen, welches Amt zuständig ist.

Mit freundlichen Grüßen

Bernhard Müller Rechtsanwalt

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