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Frage zu Bankrecht

Gefragt am 16.11.2009
20:42 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 1486 | Bewertung 4/5

Baufinazierung

Meine Frau und ich haben den Kaufvertrag für eine DHH unterschrieben ( vor ca. 6 Wochen) wir hatten die mündliche zusage des Filialleiters der LzO in Bakum das die Finanzierung kein Problem ist. Auf Grund dessen haben wir den Vertrag unterschrieben. Dann hieß es aber, NEIN , es gibt keine Finanzierung da ich erst Juli 2009 Selbstständig bin und mindestens 9 Monate selbstständigkeit vorweisen muss. Zudem haben wir eine Kredit bei dieser Bank ( 13000€) den haben wir aufgestockt um 9000€ war mit dem Filialleiter abgesprochen war, sollte in den Hauskredit einfließen.
Kaufpreis 95000
Nebenkosten ca. 11000
plus Kredit 23000
im ganzen 130.000€ Finanzierungshöhe.
War alles so bekannt und geplant. Der "Bankmensch" hat sogar den Verkäufern der DHH zugesagt das unsere Finanzierung steht das kein Problem wäre. Jetzt heißt es wir bekommen max. 75.000€, der Vater meiner Frau mussen Kredit über 30.000€ aufnehmen uns zuverfügung stellen ( Vater seid über 30 Jahren Kunde bei der Bank, muss nach dem er schon unterschrieben hat und die Finanzielle Lage bekannt ist diverse Unterlagen vom Steuerberater abgeben....Bilanz und und und. DIe Bank vertröstet uns immer wieder und sagt ist in der Pruüfung. Außerdem, wir hatten den bestehenden Kredit ja aufgestockt, der Filialleiter hat nun aber mein Konto einfach 9800€ ins Minus gesetzt. DIe Bank sagt erst ausgleich des Kontos sonst eine Finanzierung. Wir sind mit der Bezahlung des hauses 4 Wochen in Verzug, treten wir jetzzt noch zurück müssen wir ja den Schaden bezahlen, da die Verkäufer DHH verkaufen wegen Trennung und sie sich bereits eine Wohnung wieder gekauft hat. Zudem kommt ab dem 01.12.2009 sollte der Umzug sein der Verkäufer ( Mann) zieht in unsere Wohnung wir in die Dhh , so die Planung. Außerdem ist meine Frau Hochschwanger, im Februar kommt unser 2. Kind und wir wissen nicht was wir machen sollen.

1. Haben wir die Chance mit einem Anwalt dagegen an zugehen und auf die Finanzierungssumme von 130.000 € zu klagen, wir hatten ja die Zusage und der Filialleiter hat ja sogar mit ausstehenden, den unsere Finanzielle Lage nicht anzugehen hat, gesprochen und gesagt die Finanzierung steht soweit. uns entsteht ja auch ein Schaden, haben den Kredit erhöht und dadurch das die Sparkasse das alles in meherern Krediten aufteilen will würden wir im Monat über 1100 €/ monatl .zahlen , beim Kredit über 130.000 um die 600 - 750 € , was ja ein Riesen unterschied ist.

würde eine Rechtschutzversicherung die Kosten über nehmen.

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Fragesteller Fragesteller Gefragt am 16.11.2009
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Beantwortet am 16.11.2009 20:56 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 1486 | Bewertung 4/5

Antwort

Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),

die von Ihnen gestellte Frage beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:

Soweit Sie hier einen entsprechenden Nachweise haben, dass die Finanzierung durch die Bank zugesagt war, besteht auch ein Anspruch gegen die Bank.

Sie sollten dann zunächst die Bank schriftlich auffordern, den Vertrag zu erfüllen und eine Frist zur Gewährung des vollen Darlehens geben.

Soweit diese Frist fruchtlos verstreicht, sollten Sie einen Rechtsanwalt beauftragen, Ihre Rechte durchzusetzen.

Problematisch ist, dass Sie nur eine mündliche Zusage haben. Wenn sich die Bank hier querstellt und diese Zusage abstreitet, müssen Sie beweisen, dass eine Zusage vorlag.

Rein theoretisch stehen die Chancen also gut, den Anspruch gegen die Bank durchzusetzen.

Rein praktisch wird die Sache aber schwieriger, da die Beweislage schwierig ist.


Ich darf Sie abschließend darauf hinweisen, dass diese Plattform eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann. Es wird ausschließlich das Ziel verfolgt, eine erste überschlägige Einschätzung Ihres geschilderten Rechtsproblems auf Grundlage der von Ihnen übermittelten Informationen von einem Rechtsanwalt zu erhalten. Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen im Rahmen Ihrer Sachverhaltsschilderung kann eine völlig andere rechtliche Beurteilung die Folge sein.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick verschaffen und meine Ausführungen helfen Ihnen weiter. Sie können sich gern im Rahmen der Nachfrageoption auf diesem Portal mit mir in Verbindung setzen.

Darüber hinaus stehe ich Ihnen selbstverständlich auch im Rahmen einer Mandatierung zur Verfügung. Den geleisteten Erstberatungsbetrag würde ich Ihnen in voller Höhe anrechnen.

Eine größere Entfernung zwischen Anwalt und Mandant stellt grundsätzlich kein Problem dar. Mit Hilfe moderner Kommunikationsmittel wie E-Mail, Post, Fax und Telefon ist eine Mandatsausführung ebenfalls möglich.

Mit freundlichen Grüßen


Steffan Schwerin
Rechtsanwalt

Rechtsanwaltskanzlei Steffan Schwerin
Golmsdorfer Straße 11
07749 Jena

Tel.: 03641 801257
Fax: 032121128582

Email: raschwerin@raschwerin.de

Internet: www.raschwerin.de

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