Kategorie: Bankrecht |
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Frage: Anschlussfinazierung Immobilie - Verschleppung der Konditionen |
| Gefragt am 08.01.2011 14:17 Uhr | Einsatz: € 45,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1017 |
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Bewertung: 4,0 (von 5 Sternen)
Sachverhalt: |
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Beantwortet von Danjel-Philippe Newerla (Profil ansehen)
Sehr geehrter Ratsuchender ,
vielen Dank für Ihre Anfrage . Diese möchte ich sehr gerne wie folgt beantworten: Eine abschließende Beurteilung der Erfolgsaussichten einer Klage ist ohne Sichtung des Vertragswerkes sowie insbesondere ausgiebiger Prüfung der betreffenden E-Mails im Rahmen einer Erstberatung leider nicht möglich, dennoch möchte ich Ihnen eine erste rechtliche Tendenz aufzeigen. Sie schrieben folgendes (dies ist aus meiner Sicht der maßgebliche Satz): „Konditionen wurden von der Hausbank per email mit angefügter Berechnung in pdf schriftlich übermittelt und ebenfalls per email angenommen.“ Die Frage, die sich mir hier neben der frage nach einer vorvertraglichen Pflichtverletzung und einem entsprechenden Schadensersatzanspruch stellt ist vielmehr die, ob nicht zu diesem Zeitpunkt bereits zumindest ein Vorvertrag zu den entsprechenden Konditionen zustande gekommen ist. Angebot und Annahme als Begründungsmerkmale für einen Vertragsschluss sind nach Ihrer Schilderung in diesem Zusammenhang zumindest sehr naheliegend. Dieses wäre der Punkt, der abschließend bei einem Kollegen vor Ort geprüft werden müßte. Sollte aus dem Angebot/Konditionen nicht hervorgehen, dass diese unverbindlich sind bzw. kann man dieses als verbindliches Angebot begreifen, so hätten Sie durchaus realistische Chancen auf dem Rechtsweg, um einen Schadensersatz geltend zu machen. Ich hoffe Ihnen eine erste rechtliche Orientierung ermöglicht und wünsche Ihnen viel Erfolg und alles Gute! Ich möchte Sie gerne noch abschließend auf Folgendes hinweisen: Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Bei meiner Antwort handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes, die eine vollumfängliche Begutachtung des Sachverhalts nicht ersetzen kann. So kann nämlich durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen eine völlig andere rechtliche Beurteilung die Folge sein. Ich hoffe, dass Ihnen meine Ausführungen geholfen haben. Sie können natürlich gerne über meine E-Mail-Adresse oder die Nachfrageoption mit mir Verbindung aufnehmen. Ich wünsche Ihnen noch einen angenehmen Samstagnachmittag! Mit freundlichem Gruß von der Nordseeküste Dipl.-Jur. Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt Stresemannstr. 46 27570 Bremerhaven kanzlei.newerla@web.de Fax.0471/140244
Nachfrage Rückantwort |
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