Kategorie: Arbeitsrecht |
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Frage: Zurückholen aus dem Frei |
| Gefragt am 03.09.2009 15:08 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1034 |
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Bewertung: 5,0 (von 5 Sternen)
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Beantwortet von Andreas Scholz (Profil ansehen)
Sehr geehrter Fragesteller,
Wenn Sie mit "frei" Urlaub meinen, für den Sie dann auch einen entsprechenden Antrag gestellt haben, sind Sie nicht zum Dienst verpflichtet. Etwas anderes gilt, wenn Sie aufgrund der Schichtplanung mehrere Tage hintereinander deshalb frei haben, weil sich dies eben bloß aus der Planung so ergibt. Für diesen Fall kann, wenn es Ihr Arbeitsvertrag so vorsieht, Ihr AG sie zum Dienst bestellen. Es kommt in diesem Falle ganz auf die Regelungen hierzu in Ihrem AV an. Wenn Ihr AV es so vorsieht, können Sie sich der Dientspflicht tatsächlich nur dann entziehen, wenn Sie krank sind. Wenn Sie zum Dienst erscheinen, muss Ihnen die Freizeit wieder an anderer Stelle ersetzt werden. Ich hoffe, Ihnen weiter geholfen zu haben. Bei Unklarheiten fragen Sie einfach nach. Mit freundlichen Grüßen Andreas Scholz, RA |
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