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Kategorie: Arbeitsrecht

Frage: Zeugnis prüfen ,kommentieren und Vorschläge für Änderungen

Gefragt am 27.08.2009 09:14 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1041

Guten Tag,

ich möchte gerne den als Anlage beigefügten Entwurf meines Arbeitszeugnis überprüfen lassen. Gleichzeitig wäre eine Kömmentierungen von Vorteil sowie ein Änderungvorschlag mit einer Note 2-3 .

Ich war als Fertigungsleiter tätig und war regulär für ca. 10 Mitarbeiter zuständig im Vertretungs Fall für bis zu 20 Mitarbeiter.Der Tätigkeitsbereich ist Irrtümlich als Arbeitsvorbereitung angegeben und wird auf Leitung der Montage geändert.

Herr XXXXXXXXXXXX geboren am XXXXXXXXX war vom 01. September 2008 bis 31. August 2009 in
unserem Unternehmen in der Montage XXXXXXXX für den Bereich Arbeitsvorbereitung tätig.
Sein Aufgabenbereich umfasste unter Anderem folgende Tätigkeiten:
· Kapazitätsplanung in der Montage
· Lieferterminabsprachen mit dem Vertrieb,
· Überwachung der termingerechten Fertigstellung von Kundenaufträgen
· Arbeitsanweisungen erstellen und deren Umsetzung sicherstellen
· Reduzierung der Durchlaufzeiten in der Montage
· Ansprechpartner für interne Stellen bei technischen Fragen
Herr Wolters verfügt über umfassende und vielseitige Fachkenntnisse, die er jederzeit sicher und
zielgerichtet in der Praxis einsetzte.
Dank seiner sehr schnellen Auffassungsgabe überblickte Herr Wolters auch schwierige Situationen
sofort und erkannte dabei das Wesentliche.
Besonders hervorzuheben ist sein ausgeprägtes analytisches Denken, das Herrn Wolters auch in
schwierigen Lagen zu einem eigenständigen, abgewogenen und zutreffenden Urteil befähigte.
Herr Wolters identifizierte sich stets voll mit seinen Aufgaben, setzte sich ohne zu zögern auch
deutlich über die geregelte Arbeitszeit hinaus erfolgreich für unser Unternehmen ein und übernahm
bereitwillig zusätzliche Verantwortung.
Auch starkem Arbeitsanfall war er jederzeit gewachsen
Stets ging Herr Wolters äußerst planvoll, systematisch und ergebnisorientiert vor. Er arbeitete stets
zuverlässig und genau.
Auch für unvorhergesehene Probleme fand Herr Wolters wirksame Lösungsansätze, die er stets
erfolgreich in die Praxis umsetzte.
Wir waren mit seinen Leistungen immer sehr zufrieden.
Herr Wolters kam mit allen Ansprechpartnern gut zurecht und begegnete ihnen stets mit seiner
freundlichen, offenen und zuvorkommenden Art.
Das befristete Arbeitsverhältnis endet zum 31.08.2009. Leider können wir Herrn Wolters keine
Weiterbeschäftigung anbieten. Wir danken ihm für die gute Zusammenarbeit und wünschen ihm für
seinen weiteren Berufs- und Lebensweg alles Gute.
Stuttgart, den 31.08.2009
FirmaXXXXXXXX
Name des Zeugnisaustellers
Funktion des zeugnisausstellers

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Antwort

Beantwortet von Michael Vogt (Profil ansehen)

Sehr geehrter Ratsuchender,

Ihre Frage darf ich auf der Basis des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes gerne wie folgt beantworten:

Grundsätzlich hat ein Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis, das sich auf Art und Dauer der Tätigkeit sowie auf Leistung und Verhalten des Arbeitnehmers erstreckt.

Hierbei ist es neben einer differenzierten Beurteilung der Leistung und des Verhaltens üblich, dass diese Zusammenfassend jeweils mit einer Schlussnote bewertet werden.

Dementsprechend empfehle ich zunächst, dass die etwas schwammige Leistungsbeurteilung „Wir waren mit seinen Leistungen immer sehr zufrieden.“ geändert wird in „Er erledigte die ihm übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit.“ (Notenstufe 2) oder „Er erledigte die ihm übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit.“ (Notenstufe 1)

Den Satz „Auch für unvorhergesehene Probleme fand Herr Wolters wirksame Lösungsansätze...“ sollte geändert werden in „(...) wirksame Lösungen (...).“

Zu kurz geraten ist ferner die Beurteilung Ihres Verhaltens. Auch hier fehlt wieder die zusammenfassende Benotung, welche bei gutem Verhalten wie folgt lauten sollte:

„Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Mitarbeitern war stets einwandfrei.“(Notenstufe 1) oder

„Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Mitarbeitern war einwandfrei.“ (Notenstufe 2)

Sofern Sie Kundenkontakt hatten, gehören selbige in die Aufzählung noch an letzter Stelle mit rein.

Darüber hinaus trugen Sie nach Ihrer Sachverhaltsschilderung die Verantwortung für 10bis 20 Mitarbeiter.

Dies gehört zum einen natürlich in die Tätigkeitsbeschreibung, zum anderen sollte dann eine Bewertung Ihres so genannten Führungsverhaltens in die Verhaltensbeurteilung.

Gängige Formulierungen wären hierzu:

„Er verstand es, seine Mitarbeiter so zu überzeugen und zu motivieren, dass er alle ihm übertragenen Aufgaben mit großem Erfolg verwirklichen konnte.“ (sehr gut) oder

„Er überzeugte seine Mitarbeiter und förderte die Zusammenarbeit.“ (gut)

Ansonsten enthält das Zeugnis keine Auffälligkeiten oder versteckte Hinweise.

Bitte beachten Sie noch, dass das Zeugnis frei von Rechtsschreibfehlern und nicht geknickt sein sollte.

Ferner sollte die Funktion des Ausstellers kenntlich werden und das Zeugnis auf das Ende des Arbeitsverhältnisses datiert sein.

Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort einen ersten Überblick über die Rechtslage verschafft zu haben.

Hierbei möchte ich Sie darauf hinweisen, dass es sich bei dieser Antwort, basierend auf Ihren Angaben, lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes handelt. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

Sie können natürlich gerne im Rahmen der Nachfrageoption auf diesem Portal oder über meine E-Mail-Adresse mit mir Verbindung aufnehmen.

Für eine über diese Erstberatung hinausgehende Interessenvertretung steht Ihnen meine Kanzlei selbstverständlich ebenfalls gerne zur Verfügung.

Ich wünsche Ihnen noch einen schönen Tag und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

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