Kategorie: Arbeitsrecht |
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Frage: Verrechnung Insolvenzforderung und Arbeitnehmerkredit |
| Gefragt am 25.08.2009 18:55 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1037 |
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Mein ehemaliger Arbeitgeber musste Insolvenz anmelden. Bei meiner Einstellung hatte ich von diesem Arbeitgeber ein Darlehen für meinen Umzug erhalten, welches zum Zeitpunkt der Insolvenz noch nicht vollständig getilgt war. Meine Insolvenzforderungen durch Gehaltsausfall an meinen ehemaligen Arbeitgeber sind dabei höher als die Rest-Schuld des Darlehens. Trotzdem fordert mein ehemaliger Arbeitgeber nun die Zahlung der Rest-Schuld ein. |
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Beantwortet von Andreas Scholz (Profil ansehen)
Sehr geehrter Fragesteller,
ich gehe davon aus, dass Ihre Gehaltsforderung entstanden und fällig geworden ist, bevor das InsO-Verfahren eröffnet wurde. In dem Fall können sie nach § 94 aufrechnen. § 94 InsO lässt die Aufrechnung nämlich ausdrücklich dann zu, wenn die Aufrechnungslage bereits vor Verfahrenseröffnung bestanden hat. Dies ist dann der Fall, wenn beide Forderungen - die des AG und die des AN - fällig einander gegenüberstehen, § 387 BGB. Zur Wirksamkeit der Aufrechnung müssen Sie diese ggü. dem AG - oder dem Verwalter, wenn dieser die Rückzahlung gefordert haben sollte, § 80 InsO - erklären, § 388 BGB. Dies tun Sie aus Beweisgründen am Besten schriftlich. Der Teil, der Ihnen nach Aufrechnung als Forderung verbleibt, kann zur Tabelle angemeldet werden, § 174 InsO. Ich hoffe, Ihnen weitergeholfen zu haben. Bei Unklarheiten fragen Sie einfach nach. Mit freundlichen Grüßen Andreas Scholz, RA |
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