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Kategorie: Arbeitsrecht

Frage: unzumutbares Entgeld ?

Gefragt am 24.02.2010 14:15 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1029

Sehr geehrte Rechtsanwälte,
Ich bin seid 10.09.2007 als überbetrieblicher Mitarbeiter bei einer Zeitarbeitsfirma angestellt. Das Arbeitsverhältnis war zu Anfang befristet, wurde mehrere male verlängert und ist seit dem 01.07.2009 unbefristet. Einstellungskriterium bei Vertragszustandekommen damals war von meiner Seite mitunter auch ein mtl. Benötigtes Nettoeinkommen in Höhe von 1500 EUR. Dieses wurde durch meine damalige Betreuung durch folgende, schriftlich fixierte Bestandteile erbracht: 1. Vertragsendgeld 12,37 EUR pro Stunde( entspricht 9,37 EUR anhand Tarif- Endgeldgruppe 03 + 3 EUR außer-tarifliche Zulage) + 2. Einsatz-bezogene Zulage 3,38 EUR pro Stunde + 3. Verpflegungsmehraufwand in Höhe von 6 EUR steuerfrei pro Tag beim Kunden. Die Einsatz-bezogene Zulage war eine Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag, die allerdings nur für den ersten Kundeneinsatz schriftlich fixiert war, nämlich den Einsatz bei einer Telekom.-Firma in FFM. Dieser Einsatz begann mit Vertragsbeginn und endete im September 2009. Den gesamten Monat Oktober 2009 war ich nicht im Kundeneinsatz. In diesem Monat wurde mir weiter das normale Vertragsendgeld in Höhe 12,37 EUR und zwar für 35 Stunden in der Woche, welche die vertraglich festgelegte Arbeitszeit darstellt. Die bezahlten Stunden wurden als minustunden meinem Zeitkonto berechnet. Auch die ersten 3 Wochen im November 2009 war ich nicht im Kundeneinsatz, auch hier wurde wie im Oktober 2009 berechnet. In der letzten Novemberwoche 2009 war ich dann in einem Kundeneinsatz bei einem öffentlichem Unternehmen in FFM. Den kompletten Dezember 2009 + den kompletten Januar 2010 war ich in einem Kundeneinsatz in einem IT Unternehmen in FFM. Zum 01.03.2009 steht ein weiterer Kundeneinsatz bei einem IT Unternehmen an. Nun zum aktuellen Streit: Anlass des Streits sind die von meinem Arbeitgeber gezahlten Gehälter für die Monate Nov. 2009 + Dez. 2009 + Jan. 2010 Denn Dieser hat mir für diese Monate lediglich das Vertragsendgeld in Höhe von 12,37 EUR pro Stunde gezahlt, Ohne Einsatz-bezogene Zulage und ohne Verpflegungsmehraufwand. Nach nachfragen beim zuständigen Betriebsrat ist wohl der Monat November (der 5Tage Einsatz beim Kunden enthält) nicht mehr streitbar, da nach zuständigem BZA Manteltarifvertrag eine Ausschlussfrist von 2 Monaten zu Grunde liegt. So bleiben die Monate Dez. 2009 und Januar 2010. In diesen Monaten belief sich mein Nettogehalt aufgrund des Wegfalls der Einsatz-bezogene Zulage und aufgrund des Wegfalls des Verflegungsmehraufwands auf gerade einmal 1285 EUR netto. Dieses Netto stell für mich ein wirtschaftliche Unzumutbarkeit da, da ich alleine durch Miete + Telekom. und diverse Darlehnsverpflichtungen mtl. Fix-kosten in Höhe von knapp 1000 EUR habe. Auf Nachfragen bei meiner aktuellen Betreuung heißt es nur nüchtern, dass ja für die letzten 2 Kundeneinsätze keine Einsatz-bezogenen Zulage schriftlich fixiert wurde und daher nur das Vertragsendgeld in Höhe von 12,37 EUR pro Stunde gezahlt wurde. Dazu sei gesagt, dass meine Betreuung vor dem letzten Kundeneinsatz (betrifft Monat Dez. 2009 und Januar 2010) eine Aktualisierung meines Profils verlangt hat ( anhand des selben Profils wurden auch damals die Rahmenbedingungen finanzieller Natur für den ersten 2 Jahre dauernden Einsatz geschaffen). Dieses aktualisierte Profil hatte ich dann am darauf folgenden Tag per Email (die Email hab ich noch) an meine Betreuung zurück gesendet. Es enthielt mitunter mein mtl. Benötigtes Nettoeinkommen, welches ich mit mtl.1700 EUR netto angeben hatte. Aufgrund dieser Angaben bin ich davon ausgegangen, dass dieses bei den Konditionsverhandlungen für die Monate Dez. 2009 und Januar 2010 berücksichtigt werden. Doch das ist wie bereits geschildert nicht geschehen. Jetzt stehe ich vor dem nicht tragbarem Problem, dass ich 2 Monate mit ca. 500 EUR weniger als notwendig klarkommen musste, was mir bereits bis dato eine Menge Ärger bereitet hat, insbesondere mit meinem Vermieter bezüglich einer fristlosen Kündigung wegen Mietrückstand, die aber zum Glück mit Hilfe meiner Eltern vorerst geheilt ist. Auch was den folgenden Einsatz betrifft, hat man mir bereits gesagt, dass ich keinerlei Ansprüche eine Kunden-bezogene Zulage hätte, sondern lediglich das Vertragsendgeld habe, ich müsse ja den Einsatz nicht annehmen, aber das wäre dann natürlich Arbeitsverweigerung. Muss ich das alles so hinnehmen, oder habe ich Möglichkeiten ?

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Antwort

Beantwortet von Danjel-Philippe Newerla (Profil ansehen)

Sehr geehrter Ratsuchender,


vielen Dank zunächst für Ihre Anfrage!

Nachfolgend möchte ich zu Ihren Fragen unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsschilderung sehr gerne wie folgt Stellung nehmen:

Nach Ihrer Schilderung hatten Sie ja nach Ihrem Arbeitsvertrag einen Anspruch auf eine einsatzbezogene Zulage und Verpflegungsmehraufwand.

In diesem Fall ist es nicht gerechtfertigt, dass der Arbeitgeber Ihnen die entsprechenden Zahlungen verweigert, sofern Sie diese Leistungen erbracht haben. Es kommt insoweit nicht darauf an, ob Sie dieses bestätigt haben, sondern ob Sie diese Einsätze erbracht haben, was ja in Ihrem Fall nachweisbar sein dürfte, da die Einsätze tatsächlich durchgeführt worden sind.

Um aber eine genaue Berechnung der Ihnen zustehenden Forderung vornehmen zu können, müsse der gesamte Sachverhalt bekannt, insbesondere der Arbeitsvertrag geprüft werden. Dies ist im Rahmen einer Erstberatung aus der Ferne leider nicht möglich.

Aus diesem Grunde rate ich Ihnen dringend an, einen im Arbeitsrecht erfahrenen Kollegen vor Ort mit der Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen gegenüber dem Arbeitgeber zu beauftragen



Ich möchte Sie gerne noch abschließend auf Folgendes hinweisen:

Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Bei meiner Antwort handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes, die eine vollumfängliche Begutachtung des Sachverhalts nicht ersetzen kann.

So kann nämlich durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen eine völlig andere rechtliche Beurteilung die Folge sein.

Ich hoffe, dass Ihnen meine Ausführungen geholfen haben. Sie können natürlich gerne über meine E-Mail-Adresse mit mir Verbindung aufnehmen.


Ich wünsche Ihnen noch ein angenehmes Mittwochnachmittag!


Mit freundlichem Gruß

Dipl.-Jur. Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt

Heilsbergerstr. 16
27580 Bremerhaven
kanzlei.newerla@web.de
Tel. 0471/3088132
Fax. 0471/57774

Nachfrage
Hallo Herr Newerla,

ersteinmal möchte ich mich für Ihre erste Einschätzung herzlich bedanken.

Ich möchte bezüglich Ihrer Antwort auf die Einsatzbezogene Zulage folgendes hinzufügen; Diese war zwar Bestandteil des Vertrages, allerdings steht in dieses Zusatz, dass sich die Zulage lediglich auf den ersten Einsatz beschränkt und somit nicht für Folge-Einsätze gilt.
Hier war mir wichtig in Erfahrung zu bringen, ob es hätte Auswirkungen haben müssen, dass ich anhand einer rechtzeitigen aktualisierung meines Profils per Email an meine Betreung, meinen dringenden Netto Gehaltsbedarf mitgeteilt habe? Dieses wurde eben durch meine Betreuung nicht berücksichtig, sodass für die letzten Einsätze nur das normale Endgeld ohen Zulagen gezahlt wurde.

Auch wäre ich Ihen dankbar, wenn Sie noch kurz darauf eingehen könnten, wie ich ab jetzt mit weiteren Kundeneinsätzen umzugehen habe? Denn seitens meiner Betreuung wurde bereits mitgeteilt, dass ich mich darauf einzustellen habe, weiterhin nur das normale Entgeld zu bekommen, welches wiederum nicht den von mir benötigtem und aktuell bekannt gegebenen mindest Netto entsprechen würde

Rückantwort
Sehr geehrter Ratsuchender,

entschuldigen Sie bitte zunächst meine leicht verspätete Rückantwort. Aufgrund akuter Arbeitsauslastung war mir eine frühere Rückantwort leider nicht möglich.

Vielen Dank auch für Ihre Nachfrage zu der ich sehr gerne wie folgt Stellung nehmen möchte:

Nach Ihrer ergänzenden Sachverhaltsschilderung sehe ich leider keine Ansprüche Ihrerseits auf weitere einsatzbezogene Zulage. Dies hat mit der vertraglichen Vereinbarungen zu tun, welche Sie mit Ihrem Arbeitgeber getroffen haben.

In dieser Vereinbarung ist ausdrücklich festgehaltenen , dass die Zulage lediglich auf den ersten Einsatz beschränkt ist und ausdrücklich nicht für Folgeeinsätze gilt . Demnach bleibt es leider bei dem vereinbarten Grundgehalt ohne die betreffende Zulage.


Ich hoffe Ihre Nachfrage zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet zu haben auch wenn ich es bedaure, Ihnen keine positive Nachricht geben zu können und wünsche Ihnen noch einen angenehmen Samstagnachmittag und ein erholsames Wochenende!

Mit freundlichem Gruß

Dipl.-Jur. Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt

Heilsbergerstr. 16
27580 Bremerhaven
kanzlei.newerla@web.de
Tel. 0471/3088132
Fax.0471/57774

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