Kategorie: Arbeitsrecht |
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Frage: unzumutbares Entgeld ? |
| Gefragt am 24.02.2010 14:15 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1029 |
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Beantwortet von Danjel-Philippe Newerla (Profil ansehen)
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank zunächst für Ihre Anfrage! Nachfolgend möchte ich zu Ihren Fragen unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsschilderung sehr gerne wie folgt Stellung nehmen: Nach Ihrer Schilderung hatten Sie ja nach Ihrem Arbeitsvertrag einen Anspruch auf eine einsatzbezogene Zulage und Verpflegungsmehraufwand. In diesem Fall ist es nicht gerechtfertigt, dass der Arbeitgeber Ihnen die entsprechenden Zahlungen verweigert, sofern Sie diese Leistungen erbracht haben. Es kommt insoweit nicht darauf an, ob Sie dieses bestätigt haben, sondern ob Sie diese Einsätze erbracht haben, was ja in Ihrem Fall nachweisbar sein dürfte, da die Einsätze tatsächlich durchgeführt worden sind. Um aber eine genaue Berechnung der Ihnen zustehenden Forderung vornehmen zu können, müsse der gesamte Sachverhalt bekannt, insbesondere der Arbeitsvertrag geprüft werden. Dies ist im Rahmen einer Erstberatung aus der Ferne leider nicht möglich. Aus diesem Grunde rate ich Ihnen dringend an, einen im Arbeitsrecht erfahrenen Kollegen vor Ort mit der Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen gegenüber dem Arbeitgeber zu beauftragen Ich möchte Sie gerne noch abschließend auf Folgendes hinweisen: Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Bei meiner Antwort handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes, die eine vollumfängliche Begutachtung des Sachverhalts nicht ersetzen kann. So kann nämlich durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen eine völlig andere rechtliche Beurteilung die Folge sein. Ich hoffe, dass Ihnen meine Ausführungen geholfen haben. Sie können natürlich gerne über meine E-Mail-Adresse mit mir Verbindung aufnehmen. Ich wünsche Ihnen noch ein angenehmes Mittwochnachmittag! Mit freundlichem Gruß Dipl.-Jur. Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt Heilsbergerstr. 16 27580 Bremerhaven kanzlei.newerla@web.de Tel. 0471/3088132 Fax. 0471/57774
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