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Kategorie: Arbeitsrecht

Frage: selbständig

Gefragt am 25.10.2009 18:21 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1026

ich habe eine gewerbe die gewerbeamt sag mir das ich das gewerbe abmelden soltes weir ich betreuer habe mein betreuer kann nur die vertrag abmelden meine frage gewerbeanmeldung ist kein vertrag also betreuer hat kein recht auf mein selbständig richtig und der gewerbeamt sag mir ich müsse die gewerbe abmelden weir mein führüngzeugnes nicht gut ist und gewerbeamt sag wenn ich nicht abmelde die machen gegen mich anzeige meine frage ist soll ich die gewerbe abmelden oder soll ich als selbständig weiter machen bitte helfen sie mir ich brauche eine anwalt das ich ihren kosten mit raten bezahle und ich möhste mein betreuer abbestellen die hat mein nerven kapukk gemacht leider kann ich über anwalt die betreuer abbestellen ich möhste eine anwalt das er für mich als betreuer tätig ist

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Antwort

Beantwortet von Steffan Schwerin (Profil ansehen)

Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),

die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:

Eine Ratenzahlung kommt hier nicht in Betracht. Die eingesetzten 20 € sind von Ihnen an den Portalbetreiber zu zahlen. Die weitere Vergütung wird dann zwischen dem Portalbetreiber und dem Unterzeichner geregelt.

Soweit das Gewerbeamt hier davon ausgeht, dass Sie nicht mehr geschäftsfähig sind und daher das Gewerbe abmelden sollen, sollten Sie dem umgehend nachgehen. Ansonsten droht eine Ordnungswidrigkeit und eine nicht unerhebliche Geldbuße.

Wenn Sie mit Ihrem Betreuer nicht einverstanden sind, sollten Sie sich mit dem Gericht in Verbindung setzen und beantragen, einen neuen Betreuer zu bestellen.

Wenn Sie einen Rechtsanwalt als Betreuer wünschen, sollten Sie sich vor Ort, also an Ihrem Wohnort einen Kollegen aussuchen, der auch als Betreuer fungiert und diesen dann vorschlagen.

Mit dem Betreuer ist dann im weiteren Verlauf abzuklären, inwieweit hier die Gewerbetätigkeit aufrechterhalten bleiben kann oder nicht.


Ich darf Sie abschließend darauf hinweisen, dass diese Plattform eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann. Es wird ausschließlich das Ziel verfolgt, eine erste überschlägige Einschätzung Ihres geschilderten Rechtsproblems auf Grundlage der von Ihnen übermittelten Informationen von einem Rechtsanwalt zu erhalten. Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen im Rahmen Ihrer Sachverhaltsschilderung kann eine völlig andere rechtliche Beurteilung die Folge sein.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick verschaffen und meine Ausführungen helfen Ihnen weiter. Sie können sich gern im Rahmen der Nachfrageoption auf diesem Portal mit mir in Verbindung setzen.

Darüber hinaus stehe ich Ihnen selbstverständlich auch im Rahmen einer Mandatierung zur Verfügung. Den geleisteten Erstberatungsbetrag würde ich Ihnen in voller Höhe anrechnen.

Eine größere Entfernung zwischen Anwalt und Mandant stellt grundsätzlich kein Problem dar. Mit Hilfe moderner Kommunikationsmittel wie E-Mail, Post, Fax und Telefon ist eine Mandatsausführung ebenfalls möglich.

Mit freundlichen Grüßen


Steffan Schwerin
Rechtsanwalt

Rechtsanwaltskanzlei Steffan Schwerin
Golmsdorfer Straße 11
07749 Jena

Tel.: 03641 801257
Fax: 032121128582

Email: raschwerin@raschwerin.de

Internet: www.raschwerin.de

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