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Kategorie: Arbeitsrecht

Frage: Reise während Arbeitsunfähigkeit

Gefragt am 15.02.2010 18:01 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1083

Guten Tag !
Ich bin Beamtin und zur Zeit für voraussichtlich mehrere Monate arbeitsunfähig ( Grund: Depression), was möglicherweise zu einer Frühpensionierung führen wird.
Da meine einzige Angehörige meine Tochter ist, würde ich sie gern möglichst bald besuchen, was nach Ansicht meiner Hausarztes einer Besserung meines Befindens zuträglich wäre.

Sie lebt allerdings im Ausland, so dass der Besuch mit einer Flugreise verbunden wäre.
Meine Frage : Gibt es irgendwelche arbeitsrechtlichen oder versicherungsrechtlichen Bedenken gegen eine solche Reise zu diesem Zeitpunkt, oder darf ich meinen Wohnort nicht verlassen solange ich krank geschrieben bin?

Ich bin gespannt auf Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen

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Antwort

Beantwortet von Danjel-Philippe Newerla (Profil ansehen)

Sehr geehrte Ratsuchende,

vielen Dank zunächst für Ihre Anfrage!

Nachfolgend möchte ich gerne unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsschilderung zu Ihrer Frage wie folgt Stellung nehmen:

Zu 1.) Gibt es irgendwelche arbeitsrechtlichen oder versicherungsrechtlichen Bedenken gegen eine solche Reise zu diesem Zeitpunkt, oder darf ich meinen Wohnort nicht verlassen solange ich krank geschrieben bin?

Arbeitsrechtliche Bedenken sehe ich hier grundsätzlich nicht. Nur weil Sie krankgeschrieben sind bedeutet dies ja noch nicht, dass Sie Ihre Wohnung nicht verlassen dürfen. Die Krankschreibung bedeutet lediglich, dass Sie nicht arbeiten müssen auf Grund der Krankheit und dass Sie auch keine Tätigkeiten verrichteten dürfen, die dem Genesungszweck zuwiderlaufen.

Wenn Ihr Arzt sogar sagt, dass Ihnen diese Reise gut tun würde, sehe ich grundsätzlich keine Probleme. Sie sollen sich dieses aber von Ihrem Arzt noch einmal genau bescheinigen lassen, damit Sie dieses gegen ggf. Ihrem Arbeitgeber so vorlegen können.

Die Frage, ob es versicherungsrechtlich Probleme gibt, kann ich nicht abschließend beurteilen, da ich nicht genau weiß, um welche Versicherungen es sich handelt. Sofern es um die Krankenversicherung geht, sollten Sie nochmal bei Ihrer Krankenkasse nachfragen, wie der Auslandsschutz in dem betreffenden Land ist. Gegebenenfalls müssten Sie noch eine Auslandsreisekrankenversicherung abschließen.


Ich hoffe Ihnen eine erste rechtliche Orientierung ermöglicht zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg und alles Gute!


Ich möchte Sie gerne noch abschließend auf Folgendes hinweisen:

Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Bei meiner Antwort handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes, die eine vollumfängliche Begutachtung des Sachverhalts nicht ersetzen kann. So kann nämlich durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen eine völlig andere rechtliche Beurteilung die Folge sein.

Ich hoffe, dass Ihnen meine Ausführungen geholfen haben. Sie können mich natürlich gerne im Rahmen der Nachfrageoption auf diesem Portal oder über meine E-Mail-Adresse mit mir Verbindung aufnehmen.


Ich wünsche Ihnen noch einen angenehmen Montagabend und einen erfolgreichen Wochenstart!


Mit freundlichem Gruß von der verschneiten Nordseeküste!

Dipl.-Jur. Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt

Heilsbergerstr. 16
27580 Bremerhaven
kanzlei.newerla@web.de
Tel. 0471/3088132
Fax: 0471/3088316

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