Kategorie: Arbeitsrecht |
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Frage: Rechtsberatung bzgl. Arbeitsrechtlicher Frage |
| Gefragt am 18.01.2010 10:44 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1019 |
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Sehr geehrte Damen und Herren, |
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Beantwortet von Danjel-Philippe Newerla (Profil ansehen)
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank zunächst für Ihre Anfrage! Nachfolgend möchte ich zu Ihrer Anfrage sehr gerne wie folgt Stellung nehmen: Wenn ich Ihren Sachverhalt richtig interpretiert habe, befinden Sie sich zurzeit noch in der Probezeit, sodass Sie grundsätzlich ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen gekündigt werden können (und natürlich auch selber kündigen können). Eine Kündigung hat jedoch gem. § 623 BGB zwingend schriftlich zu erfolgen. In Ihrem Fall liegt also somit noch gar keine wirksame Kündigung vor, so dass Ihr Arbeitsverhältnis aktuell noch ganz normal weiter besteht. Ferner in Ihrem Fall zu Kündigung berechtigt ist, kann ich aus der Ferne abschließend nicht sagen, gleich die vertraglichen Bedingungen in Ihrer Firma nicht kenne. Grundsätzlich ist der Arbeitgeber zu Kündigung berechtigt. Dieser kann aber beispielsweise auch den Geschäftsführer oder auch Abteilungsleiter, Bereichsleiter, ermächtigen, Kündigung für ihn auszusprechen. Ob Ihr Verhalten für eine Kündigung ausreicht, lässt sich anhand Ihrer Sachverhaltsschilderung nicht abschließend beurteilen. (In diesem Zusammenhang möchte ich noch einmal kurz darauf hinweisen, dass eine Angabe von Gründen bei einer Kündigung in der Probezeit sowieso nicht notwendig ist). Es ist jedenfalls so, dass das private Verhalten eines Arbeitnehmers grundsätzlich nicht zu einer Kündigung führen kann. Eine Ausnahme hiervon ist jedoch, sofern das private Verhalten auf Ihre Arbeitsleistung oder den Ruf der Firma einen schädigenden Einfluss hat. Ob dies bei Ihnen der Fall ist, kann ich ohne weitere Informationen nicht beurteilen. Sofern Sie keinen Betriebsrat in dem Unternehmen haben, bleibt Ihnen grundsätzlich nur die Möglichkeit, mit Ihrem Arbeitgeber/Geschäftsführer zu sprechen. Sie könnten natürlich einen Rechtsanwalt vor Ort mit der Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen beauftragen, damit dieser mit Ihrem Arbeitgeber bzw. den Manager in Kontakt tritt. Hauptproblem in Ihrem Fall wird jedoch sein, dass Sie sich noch in der Probezeit befinden und somit eine Kündigung ohne Angabe von Gründen möglich ist. Ich hoffe, dass Ihnen meine Ausführungen geholfen haben. Sie können mich natürlich gerne im Rahmen der Nachfrageoption auf diesem Portal oder über meine E-Mail-Adresse mit mir Verbindung aufnehmen. Ich möchte Sie gerne noch abschließend auf Folgendes hinweisen: Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Bei meiner Antwort handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes, die eine vollumfängliche Begutachtung des Sachverhalts nicht ersetzen kann. So kann nämlich durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen eine völlig andere rechtliche Beurteilung die Folge sein. Ich wünsche Ihnen noch einen angenehmen Montagnachmittag und einen erfolgreichen Wochenstart! Mit freundlichem Gruß Dipl.-Jur. Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt Heilsbergerstr. 16 27580 Bremerhaven kanzlei.newerla@web.de Tel. 0471/3088132 Fax.0471/57774 |
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