Schritt 1Schritt 2Schritt 3Schritt 4
Weitere Fragen zum Thema "Arbeitsrecht"

Niederlegung eines Vorstandsamtes

Gefragt am 29.11.2010
19:01 Uhr | Einsatz: € 45,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 8331 | Bewertung 5/5

 

Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,
ich beabsichtige, mein Amt als Vorstand einer AG aus wichtigem Grund (nicht zur Unzeit) niederzulegen ( = Rücktritt wegen Unvereinbarkeit der Geschäftspolitik mit den Pflichten aus meinem Dienstvertrag bzw. Gesetz und Satzung). Mein Dienstvertrag als Vorstand hat noch eine Restlaufzeit von knapp 2 Jahren. Habe ich wegen der vorzeitigen Beendigung grundsätzlich Anspruch auf eine Abfindung bzw. Auszahlung der restlichen, knapp 2 Jahresgehälter? Im Vertrag ist hierzu nichts geregelt.

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 29.11.2010
19:01 Uhr
- Anonymisiert - Anonymisiert
Dieser Experte ist momentan nicht aktiv.
Beantwortet am 29.11.2010 20:13 Uhr | Einsatz: € 45,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 8331 | Bewertung 5/5

Antwort unseres Experten

Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich auf der Grundlage Ihrer Sachverhaltsangaben gern wie folgt Stellung nehme.


I.

Grundsätzlich sieht das Gesetz bei dem Ausscheiden eines Vorstands aus dem Unternehmen keine Verpflichtung zur Zahlung einer Abfindung vor. Abfindungsvereinbarungen sind daher zumeist Gegenstand ausdrücklicher vertraglicher Vereinbarung zwischen Vorstand und Unternehmen. In der Regel erfolgt der Abschluss solcher Abfindungsvereinbarungen dabei in Anlehnung an Punkt 4.2.3 des Corporate Governance Kodex ...



... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls? Sie können für € 7,50 die Antwort vollständig einsehen.

Weitere Fragen zum Thema "Arbeitsrecht"

Bewertung des Fragestellers

Fragesteller
3. Wie empfehlenswert ist der Rechtsanwalt?
2. Wie bewerten Sie die Reaktionszeit des Rechtsanwalts?
1. Wie hilfreich war die Antwort des Rechtsanwalts?



War diese Antwort hilfreich?

Ja! Nein!

Für 15 Personen war diese Antwort hilfreich.




Haben Sie auch eine Frage? Weitere Fragen zum Thema "Arbeitsrecht"
Jetzt eigene Frage stellen!
So einfach funktioniert's
  1. Wählen Sie oben im Menü das Themengebiet aus
  2. Formulieren Sie Ihre Frage
  3. Einsatz festlegen (z.B. 20,- €)
  4. Ihre Frage wird beantwortet
Das sind Ihre Vorteile
  • Antworten ausschließlich durch Experten, die entsprechende Qualifikationen nachgewiesen haben
  • kein Risiko - keine versteckten Kosten
  • Schnelle Antwort der Experten
  • Sichere Übertragung Ihrer Daten mit SSL-Verschlüsselung