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Kategorie: Arbeitsrecht

Frage: Mündliche Nebenabrede Arbeitsvertrag

Gefragt am 25.01.2010 11:20 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1032

Ich habe aus einem festvergüteten AV heraus eine Anstellung im Aussendienst (Angestellter im Ad, NICHT auf §84HGB-Basis) angenommen und vorab mündlich vereinbart, dass in den ersten beiden Monaten als Übergangs-/Einarbeitungszeit ein fester Gehaltsbezug besteht; danach dann (also ab Beginn 3. Monat Betriebszugehörigkeit)die reguläre Splittung 50%Fixum, 50% auf Prov.ertragsbasis in Kraft tritt.

Ich habe das auch per EMail zugesichert bekommen.

Nun zum Sachverhalt:

Nach Ablauf der zwei Monate habe ich festgestellt, dass die ursprünglichen Offerten des AG bezügl. Kundenpotential, eigener Kundenstamm etc. nicht stimmen u ich somit NIEMALS auf das mind. avisierte Gehalt kommen kann - und habe daraufhin die Konsequenz daraus gezogen u hab den AG nochmal gewechselt.

Auf meiner Gehaltsabrechnung tauchte damals der Begriff "Provisionsvorschuss" auf - auf Nachfrage bei meinem damaligen Vorgesetzten (mit dem ich auch die Vertrags- u Gehaltsverhandlungen geführt habe) sagte er mir, dass das zwischen uns eine individuelle Absprache sei-die eigtl unüblich ist, aber da er mich unbedingt als Angestellte gewinnen wollte - steht er aber dafür ein, dass das stimmt u ich habe ja schließlich die EMail von ihm erhalten.

Das alles fand in 2008 statt.

Im Dezember 2009 höre ich auf einmal wieder von besagtem UN:

Nun möchte dieses UN den sog. Prov.vorschuss von mir zurück da ich den damals ja nicht in den Verdienst gebracht habe - mir wurde aber auf wiederholte Ansprache auf die ersten beiden Monate bei dem damaligen Vorgesetzten NIE mitgeteilt, dass ich das Geld auch in den Verdienst bringen müsste - und zweitens auch nicht, dass ich da was zurückzahlen müsste bei Ausscheiden aus dem UN.

Mein großes Problem:

Ich habe diese EMail leider nicht ausgedruckt, ich dachte, sie läge SICHER in meinem EMailAccount...was ich erst seit Dezember 2009 weiss: dieser Account hat die Standardeinstellung, alle Mails älter als 3 Monate zu löschen :( und DA haben wir das Problem.

Was kann ich da tun??
Die Mail ist nicht mehr rekonstruierbar, der alte Vorgesetzte arbeitet net mehr bei dem UN, auf Schilderung des Sachverhaltes hin fragte man erst ob man die Mail mal sehen könnte - wahrheitsgemäß hab cih halt gesagt wie es ist - und dann teilte man mir nur mit, derjenige hätte mit mir so eine Vereinbarung niemals treffen dürfen (aber er hat es ja getan!!) und man könnte so nett sein u nur die Nettosumme von mir zurückfordern..

ABER: sprechen die Umstände nicht für mich?

Ich weiss, hier liegt ein Problem der Beweisbarkeit vor ABER: ich bin aus einem festvergüteten AV rausgegangen und bin danach, als ich merkte, dass das mit dem Kundenpotential net stimmt, ja auch wieder gegangen, zurück in ein ähnlich geartetes AV - wieder mit festem Gehaltsbezug, wie davor eben auch schon; die Branche blieb jedesmal die gleiche (Bank).

Ich meine, HÄTTE ich davon Kenntnis gehabt, dass ich das in den Verdienst bringen muss, wäre ich doch schon - aus kaufmännischer Sicht heraus - nach einem Monat gegangen statt nen zweiten Monat "Verluste" zu fahren..?!

PS: ich habe im Übrigen jetzt im Januar eine GEHALTSABRECHNUNG von dem UN bekommenfür Januar 2010(?) mit Abrechnungssumme 0 Euro, AT-Vertragseintaktung (hatte ich niemals), LohnStkl. 6 und 30 SV-Tagen...
Kein Debetsaldo oder ähnliches ist darauf vermerkt..
Was fange ich damit an?

Vielen Dank vorab schonmal.

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Antwort

Beantwortet von Bernhard Müller (Profil ansehen)

Sehr geehrte Fragestellerin,

nach § 2 Nachweisgesetz muss der Arbeitgeber die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich niederlegen.
Wenn ein solcher schriftlicher Vertrag nicht existiert, müssen Sie nur beweisen, dass ein Arbeitsverhältnis bestand. Dies können Sie zum Beispiel durch die Lohnabrechnung.

Die Arbeitsbedingungen muss dann der Arbeitgeber beweisen. Dass bedeutet, wenn Sie behaupten, dass ein Festgehalt vereinbart war und der ehemalige Arbeitgeber behauptet, dass nur 50 % fix und 50 % auf Provisionsbasis vereinbart war, dann muss er dies nachweisen.
Aus Ihrer Sachverhaltsschilderung geht nicht klar hervor, ob der Arbeitsvertrag schriftlich und nur die Nebenabrede für die ersten 2 Monate mündlich war, oder ob der gesamte Arbeitsvertrag mündlich war. Wenn der gesamte Vertrag mündlich war, dann haben Sie gute Chancen, den Provisionsvorschuß behalten zu dürfen. Denn dann muss der Arbeitgeber beweisen, dass nicht vereinbart war, dass für die ersten 2 Monate ein Festgehalt vereinbart war.
Wenn ein schriftlicher Vertrag bestand und nur die Zusatzabrede für die ersten 2 Monate mündlich war, dann müssen Sie beweisen, dass es diese Zusatzabrede gab und wenn Ihnen dies nicht gelingt, den nicht in den Verdienst gebrachten Provisionsvorschuß zurückzahlen.
Das Sie 2 Monate bei diesem Unternehmen geblieben sind, gibt zwar eine hohe Wahrscheinlichkeit dafür, dass es so war, wie Sie behaupten, ersetzt jedoch nicht den Strengbeweis, der vor Gericht erforderlich ist.
Sie müssen versuchen die Adresse des damaligen Vorgesetzten zu ermitteln. Dazu können Sie im Personalbüro des damaligen Unternehmens nach fragen, ob diese Ihnen die Adresse geben.
Sie können auch versuchen diese Adresse über das Einwohnermeldeamt zu erfragen oder aus dem Telefonbuch heraussuchen. Nur wenn es Ihnen gelingt, diese Adresse dem Gericht mitzuteilen und der Zeuge Ihre Aussage bestätigt, gelingt Ihnen der erforderliche Beweis.
Alle Abrechnungen, die Sie von dem Unternehmen erhalten haben, also auch die von Januar 2010 sollten Sie aufheben, da man nie weiß, ob man diese noch mal gebrauchen kann.

Mit freundlichen Grüßen

Bernhard Müller Rechtsanwalt

Nachfrage
Ok, Nachbesserung:

NUR diese Nebenabrede war per EMail vereinbart, die ja leider nicht mehr reaktivierbar ist :(

Der AV war der Standardvertrag, den alle anderen Angestellten auch bekommen haben.

FALLS ich das tatsache zurückzahlen muss-habe ich dann nicht auch Anspruch auf Korrektur der Lohnsteuerkarte bzw Korrektur der Abrechnung...? Denn letztendlich verringert sich damit ja auch mein Bruttoeinkommen inm Nachgang..

Und was fange ich nun mit dieser Abrechnung an, wo der Saldo ja auf 0,-€ von Payroll berechnet wurde-also auch kein Debetsaldo ausgewiesen ist...

Darf das UN denn nach fast einem Jahr nach dem Ausscheiden noch solche Rückforderungen erheben?

Aber es kann doch nicht sein, dass ich dann effektiv für dier HÄLFTE meiner vorherigen Bezüge gearbeitet habe?!

Rückantwort
Sehr geehrte Fragestellerin,

die Ansprüche verjähren erst nach 3 Jahren. Nach einem Jahr kann eine Forderung grundsätzlich noch geltend gemacht werden.
Es gibt noch das Instrument der Verwirkung. Dazu ist es jedoch nicht ausreichend, dass die Zeit verstrichen ist, sondern dass Unternehmen müßte sich zusätzlich noch so verhalten haben, dass Sie den Eindruck haben durften, dass das Unternehmen nichts fordern wird.
Der Begriff "Provisionsvorschuss" deutet jedoch darauf hin, dass später eine Abrechnung über die tatsächlich verdiente Provision erfolgen sollte, bei der Sie eine Nachzahlung erhalten, wenn die verdiente Provision höher als der Vorschuss ist aber auch eine zuviel erhaltene Provision zurückzahlen müssen, wenn der Vorschuss höher als die in den Verdienst gebrachte Provision ist. Somit ist die Verwirkung nach Ihrer Sachverhaltsschilderung nicht eingetreten. Dass Unternehmen kann zu viel gezahlte Provision daher auch jetzt noch zurückverlangen.

Dass das Gehalt in den beiden Monaten niedriger war, als bei dem Arbeitgeber, den Sie davor hatten, ist unerheblich. Denn der Arbeitsvertrag mit dem einem Unternehmen hat nichts mit dem Arbeitsvertrag mit dem anderen Unternehmen zu tun.

Somit ist die Auffindung des Zeugen tatsächlich Ihre einzige Chance, dass Geld behalten zu dürfen.

Einen Anspruch auf eine korrigierte oder neue Abrechnung aus der hervorgeht, welcher Betrag Ihnen tatsächlich dauerhaft zugeflossen ist, und was Sie wann zurückgezahlt haben, haben Sie selbstverständlich.

Mit freundlichen Grüßen

Bernhard Müller Rechtsanwalt

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