Schritt 1Schritt 2Schritt 3Schritt 4
Weitere Fragen zum Thema "Arbeitsrecht"

Kündigungsfrist für Arbeitnehmer.

Gefragt am 04.05.2010
17:08 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4694

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin seit 4 Jahren und 9 monaten bei meiner Firma (4 Beschäftigte) als Stuckateur ohne Arbeitsvertrag tätig.
Nun möchte ich Kündigen und würde gerne meine Kündigungsfrist erfahren.

Vielen Dank

Mfg. R.M.

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 04.05.2010
17:08 Uhr
Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla Beantwortet am 12.05.2010
13:08 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 12.05.2010 13:08 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4694

Antwort von Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla (Frage zu Arbeitsrecht)

Sehr geehrter Ratsuchender ,

vielen Dank für Ihre Anfrage!

Nachfolgend möchte ich zu Ihrer Anfrage sehr gerne wie folgt Stellung nehmen:

Zunächst müssen Sie in Ihrem Arbeitsvertrag schauen, welche Kündigungsfrist dort steht. Sollte dort nichts über eine Kündigungsfrist stehen, so muss ins Gesetz geschaut werden und zwar in § 622 BGB. Hinsichtlich der Kündigungsfristen muss zwischen der Kündigung durch den Arbeitnehmer sowie durch den Arbeitgeber unterschieden werden.

Gemäß § 622 Abs. 1 BGB beträgt die Kündigungsfrist für den Arbeitnehmer (also wenn der Arbeitnehmer von sich aus kündigt) immer einen Monat egal wie lange die Betriebszugehörigkeit ist.

Bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber kommt es in der Tat auf die Betriebszugehörigkeit an. Nach Ihrer Schilderung sind Sie schon länger als 4 aber noch nicht ganz 5 Jahre in dem Betrieb.

Demnach beträgt die Kündigungsfrist für den Fall, dass der Arbeitgeber kündigen sollte nach dem Gesetz auch einen Monat zum Monatsende.

Erst ab einer Betriebszugehörigkeit von fünf Jahren, die ja in Ihrem Fall bald erreicht ist, verlängert sich die Kündigungsfrist auf zwei Monate

Nachfolgend habe ich Ihnen die maßgebliche gesetzliche Bestimmung zum besseren nachvollziehen meiner Ausführungen beigefügt:




§ 622 BGB


Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen


(1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden ...



... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls? Sie können für € 7,50 die Antwort vollständig einsehen.

Weitere Fragen zum Thema "Arbeitsrecht"



War diese Antwort hilfreich?

Ja! Nein!

Für 9 Personen war diese Antwort hilfreich.




Haben Sie auch eine Frage? Weitere Fragen zum Thema "Arbeitsrecht"
Jetzt eigene Frage stellen!
So einfach funktioniert's
  1. Wählen Sie oben im Menü das Themengebiet aus
  2. Formulieren Sie Ihre Frage
  3. Einsatz festlegen (z.B. 20,- €)
  4. Ihre Frage wird beantwortet
Das sind Ihre Vorteile
  • Antworten ausschließlich durch Experten, die entsprechende Qualifikationen nachgewiesen haben
  • kein Risiko - keine versteckten Kosten
  • Schnelle Antwort der Experten
  • Sichere Übertragung Ihrer Daten mit SSL-Verschlüsselung