Frag einen Rechtsanwalt

Frage stellen
Einsatz festlegen
Antwort erhalten
Hier Frage stellen!

Kategorie: Arbeitsrecht

Frage: Kündigung in der Probezeit

Gefragt am 24.08.2009 11:19 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1020

Ich habe einen Arbeitsvertrag zum 01.10.09 abgeschlossen.
Vertraglich ist eine Kündigungsfrist von 14 Tagen während
der Probezeit vereinbart.
Kann ich am 1.10. (erster Arbeitstag) meine Kündigung
persönlich gegen Unterschrift zum 15.10.09 abgeben, um
am 16.10.09 eine neue Arbeit bei einem anderen Arbeitgeber
zu beginnen?

Vielen Dank im voraus für Ihre kompetente Antwort und
freundliche Grüße

Weitere Fragen zum Thema "Arbeitsrecht" lesen!

  Haben Sie auch eine Frage?
Klicken Sie hier und fragen Sie einen Rechtsanwalt zum Thema Arbeitsrecht!
Antwort

Beantwortet von Andreas Scholz (Profil ansehen)

Verehrte Fragestellerin,
Sehr geehrter Fragesteller,

so wie Sie den die Sache schildern, können Sie in der Tat gleich zum genannten Zeitpunkt die Kündigung erklären und das neue Arbeitsverhältnis zum genannten Zeitpunkt beginnen. Die von Ihnen genannte Regelung entspricht der im Gesetz in § 622 Abs. 3 BGB vorgesehenen Regelung bei Arbeitsverhältnissen mit vorlaufender Probezeit. Diese Regelung gilt für beide Vertragspartner, sowohl für den AN als auch für den AG.

Ich hoffe, Ihnen weitergeholfen zu haben, bei Unklarheiten fragen Sie einfach nach.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Scholz, RA

Weitere Fragen zum Thema "Arbeitsrecht" lesen!

  Haben Sie auch eine Frage?
Klicken Sie hier und fragen Sie einen Rechtsanwalt zum Thema Arbeitsrecht!