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Kündigung 400 € Kraft

Gefragt am 05.09.2009
12:26 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 6324

 

Kann ich ordentlich kündigen? Wir sind mit unserer Putzfrau seit 8 Jahren auf 400 € Basis beschäftigt schon sehr lange nicht zufrieden. Schriftlich wurde ihr immer wieder mitgeteilt was falsch läuft aber Sie wurde nie offiziell abgemahnt. Ich arbeite seit 1 1/2 Jahren in der Firma und habe in den letzten Monaten durch Kontrolle festgestellt, dass sie immer viel mehr Stunden aufschreibt als sie tatsächlich anwesend ist. Jetzt hat sie 4 Wochen Urlaub und ich habe eine profesionelle Reinigungsfirma beauftragt. Diese Firma arbeitet besser und viel billiger da uns die Putzfrau im Monat 400 € + 120 € pauschal kostet. Theoretisch ist Zeitbetrug ja ein fristloser Kündigungsgrund. Welche Kündigungsfrist muss eingehalten weden. Im Vertrag steht für beide Seiten 4 Wochen.

Vielen Dank für Ihre Antwort

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 05.09.2009
12:26 Uhr
 Michael Vogt Michael Vogt Beantwortet am 05.09.2009
12:41 Uhr

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Beantwortet am 05.09.2009 12:41 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 6324

Antwort von Michael Vogt (Frage zu Arbeitsrecht)

Sehr geehrter Ratsuchender,

Ihre Frage darf ich auf der Basis des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes gerne wie folgt beantworten:

In einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis handelt es sich grundsätzlich um ein vollwertiges Arbeitsverhältnis, auf das zum einen die gesetzlichen Kündigungsfristen des § 622 Abs. 2 BGB, zum anderen die Regelungen des Kündigungsschutzgesetzes Anwendung finden.

1.Kündigungsfrist

Entsprechend § 622 Abs. 2 BGB beträgt die Kündigungsfrist wenn das Arbeitsverhältnis 8 Jahre bestanden hat, drei Monate zum Ende eines Kalendermonats ...



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